Auch die Stimme von Wohnungs- und Obdachlosen zählt!

Auch Menschen ohne festen Wohnsitz sind wahlberechtigt. Sie müssen sich dafür ins Wähler*innenverzeichnis eintragen lassen. Die Linksfraktion hat beantragt, dass es ein spezielles Informationsangebot für diese Zielgruppe gibt. Meine Rede zum Antrag „Informationsangebot zur Wahlbeteiligung von wohnungslosen Menschen“

Obdach- und Wohnungslose sind wahlberechtigt – auch ohne Personalausweis und festen Wohnsitz. Sie können einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Darin müssen sie „an Eides statt“ versichern, dass Sie deutsche Staatsbürger sind und zusätzlich bestätigen, dass sie in den drei Monaten vor der Wahl in Leipzig übernachtet haben und nirgends für eine Wohnung gemeldet sind. Familienname, Vorname, Geburtstag und Unterschrift – fertig ist der Antrag. Es klingt einfach, ist aber doch barrierereich.

Nur 7 Personen machten in Leipzig vor der Bundestagswahl 2017 von dieser Möglichkeit Gebrauch. Und das ist zu wenig.

Ja, wir können die Zahl der Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und in Leipzig auf der Straße oder bei Bekannten leben nicht beziffern. Einen Bezugspunkt gibt die Zahl derer, die in den vergangenen Jahren in den Notunterkünften übernachtet haben, das waren in den letzten Jahren jeweils um die 600 Menschen, Tendenz steigend. Zu bedenken ist, dass bei den Kommunalwahlen auch EU-Bürger*innen wahlberechtigt sind.

Wir beantragen heute das politische Teilhaberecht, dass wohnungs- bzw. obdachlose haben auch adäquat publik zu machen, die Betroffenen von ihrer Möglichkeit mitzubestimmen aktiv in Kenntnis zu setzen. Denn auch sie sind Bürger*innen dieser Stadt und auch sie sind von der Politik, ob kommunal, auf EU-Ebene, auf Landes- und Bundesebene betroffen.

Inspiration für den Antrag gab uns das Projekt Straßenwahl in Hamburg. In dessen Rahmen gehen Engagierte in Tagestreffs oder an andere Orte, in denen sich wohnungs- bzw. obdachlose Menschen aufhalten und kommen mit ihnen über die anstehenden Wahlen ins Gespräch, bieten die gemeinsame Durchführung des Wahlomats an und senden eine klare Botschaft: auch eure Stimme ist wichtig!

Das was in Hamburg durch eine Selbstorganisation von Geflüchteten angeschoben wurde, wollen wir dies auf niedrigerem Level auch in Leipzig versuchen, zunächst mit einem Informationsflyer, der an Anlaufstellen oder durch Sozialarbeiter*innen an den Mann oder die Frau gebracht wird.

Wir finden diese proaktive Information wichtig, gerade weil die betroffenen Menschen oft mit zahlreichen Problemlagen konfrontiert sind und ihr Hauptinteresse in der Regel nicht ist sich selbst über das Prozedere der Beteiligung an Wahlen zu informieren.

Stimmen Sie unserem Antrag in der Variante des Verwaltungsstandpunktes zu, und helfen Sie dabei, dass Demokratie auch für marginalisierte Menschen erfahrbar wird und dass die Stimme von Wohnungs- und Obdachlosen genauso zählt, wie alle anderen!

Der Antrag wurde in Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Informationsangebot für wohnungslose Menschen (z.B. Flyer, Öffentlichkeitsarbeit über Medien, Nutzung des Wahl-o-mats in den Tagestreffs, Übernachtungshäusern und anderen Anlaufstellen) zu entwickeln, um diese zur Beteiligung an den anstehenden Kommunal-, Europa und Landtagswahlen zu motivieren.
Als Multiplikator*innen fungieren etablierte Anlaufstellen und Streetworker*innen.

Sachverhalt:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Obwohl Menschen ohne Wohnung sich zum Teil lange in Leipzig aufhalten, können sie ihr Wahlrecht als gegebenenfalls nicht wahrnehmen. Um bei den Wahlen ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen sie – vorausgesetzt sie sind deutsche Staats- oder EU-Bürger*innen (bei Kommunalwahlen) und halten sich seit mindestens drei Monaten in Leipzig auf und haben in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt – die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dies muss bis zum 21. Tag vor der Wahl geschehen.

Laut Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion (Vorlage – VI-F-04900) wurden zur Bundestagswahl 2017 in der Stadt Leipzig insgesamt 7 Personen, die angegeben hatten sich in der Stadt Leipzig gewöhnlich aufzuhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dies ist angesichts einer hohen Zahl von wohnungslosen Menschen – im Jahr 2016 nutzten insgesamt 818 Personen die Notunterkünfte der Stadt – ein schlechter Schnitt.

Wohnungslose Menschen sind oft mit zahlreichen Problemlagen konfrontiert, ihr Hauptinteresse ist in der Regel nicht sich selbst über das Prozedere der Beteiligung an Wahlen zu informieren. Trotzdem sind sie wie alle anderen Bewohner*innen von politischen Entscheidungen betroffen. Die Stadt sollte vor diesem Hintergrund alle Möglichkeiten nutzen um dieser Personengruppe barrierearm die Möglichkeiten der Partizipation bekannt zu machen.

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