Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag regt ein „Pilotprojekt im Landkreis Meißen“ zur schnelleren Abschiebung von Asylsuchenden an. Nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Fraktion würden sich in Sachsen „circa 3 800 vollziehbar ausreisepflichtige Asylsuchende“ aufhalten. In den letzten Tagen seien 66 Personen aus Sachsen abgeschoben worden. Mein Statement dazu:
Jetzt schwenkt die CDU komplett auf AfD-Kurs ein. Die Forderung nach der Abschiebung der vollziehbar ausreisepflichtigen Asylsuchenden hatten die Rechtspopulisten im letzten Plenum des Sächsischen Landtages lauthals erhoben. Nun zieht die CDU nach. Mit ihrer – korrespondierenden – Forderung heizen sowohl AfD als auch CDU das von Ressentiments geleitete Gerede über Asylmissbrauch an. Sie lassen geflissentlich aus, dass auch die vollziehbare Ausreisepflicht nicht zur Abschiebung führen muss.
So genannte schutzbedürftige Belange des Ausländers, wie Krankheit, Familienschutz oder das Kindeswohl, aber auch fehlende Identitätspapiere sind verbriefte Gründe, eine Abschiebung auszusetzen. Voraussetzung ist wie beim Asylverfahren eine Einzelfallprüfung. Viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Asylsuchenden leben bereits lange in Sachsen. Statt laut nach Abschiebungen zu rufen, muss geprüft werden, ob in Einzelfällen nicht ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland gewährleistet werden kann.
Mit dem wiederholten, undifferenzierten Ruf nach Abschiebungen und der Ankündigung eines Pilotprojektes zerstört die CDU das, was Initiativen und Bündnisse vor Ort aufbauen: eine Willkommenskultur und praktische Integration. Viel lieber sollten sich die Konservativen Gedanken über ein Modellprojekt für die Verbesserung von Bildungschancen oder Teilhabe am Erwerbsleben stark machen!
Mit einer Kleinen Anfrage will ich die Hintergründe des angekündigten Modellprojektes sowie eine Ausdifferenzierung der Zahlen von vollziehbar Ausreisepflichtigen in Erfahrung bringen.
PM Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, 11. Mai 2015