Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich forderte am 5.12.2016 als Reaktion auf den gewaltsamen Tod einer Studentin in Freiburg die Möglichkeit, auch strafmündige jugendliche Geflüchtete abschieben zu können. Mein Kommentar:
Damit fordert Tillich das, was bisher gesetzlich weitestgehend ein Tabu ist: Die Abschiebung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen im Falle „schwerer Vergehen“.
Mit seiner Forderung heizt Stanislaw Tillich die schwelende rassistische Stimmung an. Keine Frage, der Mord an der Studentin in Freiburg muss schnellstmöglich umfassend aufgeklärt und bestraft werden. Aufgrund eines – noch nicht erwiesenen – Einzelfalls Gesetzesverschärfungen für viele zu fordern, ist jedoch vollkommen unangebracht und bedeutet ein weiteres Mal Kollektivhaftung für Geflüchtete. Der absolut überwiegende Anteil von unbegleiteten Minderjährigen verübt keine Straftaten. Darüber hinaus ist die permanente Vermischung des Aufenthalts- mit dem Strafrecht abzulehnen. Wer eine Straftat begangen hat, soll dafür so bestraft werden, wie hier geborene auch.
Es steht zu vermuten, dass die Regierung für ihre Pläne der Abschiebung von bisher geschützten Jugendlichen bereits Regelungen in der Schublade hat. Denn das aktuell verhandelte Dublin-IV-Abkommen sieht genau die Aushebelung des Schutzes für unbegleitete Minderjährige vor. Sie sollen innerhalb der EU in den Staat abgeschoben werden können, in dem sie zuerst angekommen sind.
Anstatt die Axt an Schutzmechanismen für junge Geflüchtete zu legen (wie es bereits die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober getan hat http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6957&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1) und zu deren Stigmatisierung beizutragen, sollten sich auch die Verantwortlichen von CDU und SPD in Sachsen lieber um Möglichkeiten der besseren Förderung und Integration kümmern.
PM 05. Dezember 2016