Abschiebebeobachtung für Sachsen – Schluss mit Abschiebungen ins Kriegsgebiet Afghanistan

Regelmäßig wird der Flughafen Leipzig/ Halle für Abschiebungen genutzt. Am heutigen Dienstag steht die insgesamt dritte Sammelabschiebung von hier nach Afghanistan an. In der letztem Woche startete ein Charterflug mit 25 Geflüchteten nach Tunesien, vor zirka einem Monat einer nach Georgien. Insbesondere die von Sachsen organisierten Sammelabschiebungen nach Georgien zeichnen sich durch eine besondere Härte aus. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Abschiebeflughafen Leipzig/ Halle hat der Sächsische Flüchtlingsrat heute die Forderung nach Etablierung einer Abschiebebeobachtung erhoben. Mein Statement:

Sachsen geht bei seinen Abschiebungen besonders rigoros vor. Das beweisen nicht nur die Abschiebungen nach Georgien. Dabei wurden mehrere Familien getrennt, kranke und beeinträchtigte Menschen abgeschoben und auch eine Frau aus einer Ausbildung gerissen. Auch bei früheren Abschiebungen wurden u.a. die medizinische Begleitung von Abschiebungen von Kranken oder Behinderten unterlassen, auch kam es schon zur Fesselung Minderjähriger.
Die Forderung des Sächsischen Flüchtlingsrats nach Etablierung einer unabhängigen Abschiebebeobachtung ist richtig und gleichzeitig eine Minimalforderung. Eine Abschiebebeobachtung folgt aus den Normen der EU-Rückführungsrichtlinien, die in Artikel 8 ein „wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ durch die Mitgliedsstaaten vorsehen. Allein im Jahr 2017 wurden vom Flughafen Leipzig/Halle 373 Menschen abgeschoben (Parlaments-Drucksache 6/12224). Eine unabhängige Abschiebebeobachtung sichert Transparenz, Kommunikation und überwacht die Einhaltung menschenrechtlicher Grundstandards bei Abschiebungen, die ja per se ein Zwangsinstrument sind. Diese Form der Beobachtung hilft allen Beteiligten: Sowohl den Betroffenen als auch Polizist*innen, Flughafenpersonal und Mediziner*innen. Es gibt sie in Hessen, NRW, Hamburg, Berlin-Brandenburg; sie wird von Wohlfahrtsverbänden ausgeführt.

Wir lehnen das Zwangsinstrument der Abschiebungen ab. Vor allem Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan verbieten sich. Die Regierung verliert in dem Land immer mehr an Kontrolle, die Taliban bestimmen weite Teile des Landes, auch ein Ableger des IS ist weiterhin präsent. Immer wieder kommt es zu Anschlägen. Dass Sachsen seit Sommer ohne Einschränkungen nach Afghanistan abschiebt, ist gelinde gesagt unverantwortlich. Sechs Personen waren seit Juli betroffen. Statt besinnungslos abzuschieben und damit den rechten Mob zu füttern, sollte Sachsen alles daran setzen, Menschen eine Bleibeperspektive zu ermöglichen.

PM 13.11.2018

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