Am 1. November 2015 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft. Damit wird die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF, neu „unbegleitete minderjährige Ausländer, umA) neu geregelt. Auch die Stadt Leipzig muss die Aufnahme und Betreuung der Kinder und Jugendlichen organisieren.
Zur Entlastung der Haupteinreise-Bundesländer, wo die Kinder und Jugendlichen bisher vor allem untergebracht und versorgt wurden, erfolgt die Verteilung ab jetzt bundesweit nach dem Königssteiner Schlüssel.
In Leipzig waren mit Stand 28.10.2015 über 270 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfasst. Das sind mehr als zehn Mal so viele wie im Vorjahr. Damit ist die vom Freistaat prognostizierte Zahl von 150 umF, die mit der Gesetzesnovelle nach Leipzig kommen sollen, bereits jetzt überschritten. In den kommenden Tagen können täglich neue geflüchtete Kinder und Jugendliche ankommen, die nach dem Verteilerschlüssel nach Leipzig zugewiesen werden. Laut Konzeption des Sächsischen Sozialministeriums soll Leipzig 12,96 % der in Sachsen ankommenden minderjährigen Geflüchteten aufnehmen.
Im vergangenen Jugendhilfeausschuss wurde der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) beauftragt, Wohn- und Betreuungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Riebeckstraße 63 sowie in der Dieskaustraße 148 – 152 aufzubauen. In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass es an weitergehenden konzeptionellen Ideen für den Umgang mit der Zielgruppe fehlt.
Die ohne Betreuungspersonen einreisenden Minderjährigen sind ihren hier geborenen Gleichaltrigen komplett gleichgestellt. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Das heißt, dass die unbegleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen zunächst in Obhut genommen werden. Es schließt sich ein Clearingverfahren an, das sowohl die Suche nach Familienangehörigen in Deutschland, die Klärung des gesundheitlichen Zustandes und des Hilfebedarfs der Betroffenen umfasst.
Die Linksfraktion hat im September 2015 einen Antrag zur Einrichtung eines Clearinghauses ins Verfahren gebracht. Dort sollen die Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen und das Clearingverfahren an einem Ort und mit kundigem Fachpersonal durchgeführt werden. Daran müssen sich dauerhafte integrative Unterbringungsmöglichkeiten – möglichst in gemischten Wohngruppen – und ein reibungsloser Zugang zu Bildung und Ausbildung anschließen.
Die Stadt Leipzig muss schleunigst ein Konzept für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen vorlegen und dabei die Kompetenzen der zahlreichen freien Träger der Jugendhilfe in Leipzig einbeziehen.
PM Juliane Nagel, 2.11.2015