Die Verpflegungssätze in den sächsischen Gefängnissen sind im Vorjahr trotz allgemeiner Preissteigerungen teils gesunken. Die Vergütung für arbeitende Gefangene wurde nicht erhöht: Die Anpassung von 9 auf 15 Prozent des Durchschnittslohns, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteils 2023 zur Jahresmitte fällig wäre, nimmt Sachsen erst im kommenden Jahr in Angriff. Das zeigen Antworten auf meine Anfragen zu Verpflegungssätzen (Drucksache 8/2874) und Arbeitsentgelten (Drucksache 8/2878). Mein Statement:
„Auch Gefangene haben Menschenrechte! Zu wenig und schlechtes Essen sowie zu niedriger Arbeitslohn – das sind die Hauptbeschwerden, die mich von Gefangenen verschiedener Justizvollzugsanstalten immer wieder erreichen. „Auch Gefangene haben Menschenrechte: Die kargen Verpflegungssätze und Arbeitsentgelte erhöhen!“ weiterlesen