PE: Leipziger Neonazis wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Fast drei Jahre nach dem Tatzeitpunkt wurde am 4.3.2010 am Amtsgericht gegen zwei der Leipziger Neonaziszene zuzurechnende junge Männer verhandelt. Beide sollen am 6.5.2007 an einem tätlichen Angriff auf BesucherInnen des AJZ Bunte Platte in Leipzig-Grünau mitgewirkt haben. Das Gericht urteilte am heutigen Donnerstag, dass die beiden Angeklagten der Beihilfe zur tätlichen Körperverletzung schuldig sind. In ihrem Urteil stützten sich Staatsanwaltschaft und Richterin schlussendlich auf Aussagen der betroffenen Zeugen, Jugendliche aus dem Alternativen Jugendzentrum, das sein Domizil damals noch am Kulkwitzer See hatte.

„Nachdem einer der Beschuldigten, Istan R., im Jahr 2008 freigesprochen wurde, im selben Tatzusammenhang eine junge Frau beleidigt zu haben, kommt mit dem heutigen Urteil ein Stück Gerechtigkeit zum Tragen. Begrüßenswert ist auch, dass Istvan R., der zu den führenden Köpfen der lokalen Neonaziszene gehört, nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, obwohl er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war. Die Jugendgerichtshilfe sprach richtigerweise von gezieltem, nicht jugendgemäßem Handeln. Schließlich wurden bei besagtem Angriff im Jahr 2007 gezielt drei Menschen körperlich angegriffen, Jugendliche, die sich gegen Nazis und für eine offene, alternative Jugendkultur einsetzen. Ich hoffe, dass das Urteil denen, die aus politischen Motiven Gewalt gegen Menschen anderer Herkunft, Lebensweise und politischer Einstellung ausüben, einen Dämpfer gibt.“

Beide Angeklagte wurden jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt, Istvan R. zu 70 Tagessätze a 30 Euro und Stefan N. zu 50 Tagessätzen a 10 Euro. Ca. 30 Neonazis sorgten vor dem Gericht für eine bedrohliche Stimmung.

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