Immer wieder machen gesellschaftliche Akteure auf das Problem überhöhter Mieten und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in unserer Stadt aufmerksam – etwa im Rahmen der jährlichen Housing Action Days oder rund um den Tag der Wohnungslosen am 11 September. Im vergangenen Herbst wurden als Zeichen gegen den Leerstand von Wohnhäusern mehrere Häuser besetzt. Es wurden Gespräche angeboten und Nutzungskonzepte vorgelegt – unter anderem für die Einertstraße 3 in Neustadt Neuschönefeld. Im Stadtrat haben wir versucht die Enteignung des Hauses zu erwirken. Meine Rede:
Die Besetzer*innen legten einen Finger in die Wunde: Denn wie kann es sein dass in unserer Stadt zahlreiche Häuser zum Teil über lange Zeiträume leer stehen, während Menschen wohnungslos sind oder verzweifelt eine Wohnung suchen?
Oft sind die Eigentümer Immobiliengesellschaften, deren Spuren ins Ausland führen und sich dort verlieren – reine Briefkastenfirmen. So auch im Fall der Einertstraße 3. Der Eigentümer ist durch die Verwaltung nicht greifbar und konnte nicht einmal im Zuge der Hausbesetzung erreicht werden. Die vor 13 Jahren erteilte Baugenehmigung ist längst erloschen, das Haus verwahrlost. Und das ist kein Einzelfall.
Wir wissen, dass Leerstand nicht das Hauptproblem auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ist. Trotzdem müssen wir in der wohnungspolitischen Notlage, in der wir uns in Leipzig befinden, alle Hebel nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um Wohnraum nutzbar zu machen.
Und gibt es Instrumente, um aktiv zu werden: das Zweckentfremdungsverbot, Instandsetzungs- und Modernisierungsgebote und im äußersten Fall auch Ent- oder Aneignungsverfahren. Und bevor es hier zum Aufschrei kommt, die Enteignungsmöglichkeit ist rechtlich durchaus vorgesehen. Sie wird auch vom sächsischen Innen- und Sozialministerium in ihren Empfehlungen zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnotfällen ausdrücklich erwähnt.
Wir wissen, dass diese Instrumente mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden sind. Lassen Sie es uns in diesem konkreten Fall doch aber exemplarisch versuchen. Den Impuls gab uns übrigens der Baubürgermeister selbst in einem Interview mit der taz.
Wenn wir hier rechtlich einen Weg finden, könnten wir nicht nur ein konkretes Haus wieder einer sinnvollen Nutzung zuführen, sondern auch ein Signal an andere Eigentümer von Immobilien senden, die über Jahre leer stehen und verfallen.
Darüber hinaus wollen wir mit unserem Antrag die Ahndung von Wohnraumzweckentfremdung erleichtern. Das kann allerdings nur durch eine Überarbeitung des Landesgesetzes geschehen.
Die bisherige Bilanz des Vorgehens gegen Ferienwohnungsnutzung und Leerstand ist nach zwei Jahren eher ernüchternd. Mit Stand März wurden von 385 Hinweisen aus der Bevölkerung lediglich 81 ernsthaft geprüft.
Das liegt am hohen Verwaltungsaufwand und an der schlechten Personalausstattung. Aber es liegt eben auch an Lücken im Landesgesetz.
Deshalb wollen wir, dass sich die Stadt beim Freistaat dafür einsetzt, die Dauer des Leerstands, ab der dieser als Zweckentfremdung gilt, von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen, überwiegend gewerbliche Nutzungen sowie Tatbestände wie Abbruch oder Verwahrlosung von Wohnraum als Zweckentfremdungstatbestände aufzunehmen.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. Damit wir zumindest ein kleines Stück dazu beitragen, den Grundsatz aus Artikel 14 des Grundgesetzes mit Leben zu erfüllen: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Antrag wurde in Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen. Das bedeutet, dass eine Ent- oder Aneignung nicht versucht wird, sondern lediglich Gespräche mit dem Eigentümer gesucht werden. Für die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgeetzes wird sich die Stadt beim Land einsetzen.