Im sächsischen Landtag haben wir gefordert, dass Sachsen auf die geplante Errichtung eines „Sekundärmigrationszentrums“ verzichtet und das Landesausreisezentrum schließt. Hier sollen Geflüchtete unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, auch Familien und schutzbedürftige Personen. Es handelt sich um einen Schritt im Rahmen der neuen restriktiven GEAS-Gesetzgebung. Ich habe die Lage und Rechte von Kindern und Jugendlichen fokussiert:
Die letzten Jahre, ja Jahrzehnte, sind geprägt von einer fortschreitenden Radikalisierung der Debatte über Flucht und Migration. Migration wird zunehmend nicht als gesellschaftliche Realität, sondern als Problem verhandelt. Und auf Worte folgen Taten: Rassistische Hetze und Bedrohungen werden zu tätlicher Gewalt. Die so angeheizte gesellschaftliche Stimmung dient anschließend als Legitimation für immer neue Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Heute erleben wir die nächste Stufe dieser Entwicklung auf europäischer Ebene.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, und die gemeinsam mit der extremen Rechten durch das Europäische Parlament gebrachte Verschärfung der Abschieberegelungen sprechen eine deutliche Sprache: die Sprache von Abschottung, Entrechtung und Entmenschlichung.
Gleichzeitig erleben wir weltweit einen anhaltenden Anstieg von Kriegen, Konflikten und Krisen, die Menschen zur Flucht zwingen. Weltweit sind mittlerweile fast 118 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben. Rund 39 Prozent von ihnen sind Kinder.
Diese Kinder kommen mit ihren Familien oder ohne ihre Eltern nach Europa. Sie haben besondere Schutzrechte. Doch genau diese Rechte geraten durch die Neuregelungen zunehmend unter Druck.
Deshalb fragt die Fachvernetzung Unbegleitete und begleitete geflüchtete junge Menschen Sachsen völlig zu Recht: „Wo bleibt das Kindeswohl im neuen Asylrecht?“
Mit der Umsetzung von GEAS stellen sich zentrale Fragen: Wie werden Schutzbedürftigkeit und Kindeswohl im neuen Screeningverfahren festgestellt? Wie werden die Rechte unbegleiteter Minderjähriger gewährleistet? Und wie wird verhindert, dass Kinder und Jugendliche von Freiheitsbeschränkungen betroffen werden?
Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass auch mit GEAS die UN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt bindend bleibt. Das Wohl des Kindes muss bei jeder behördlichen und politischen Entscheidung Vorrang haben.
Kinderrechte müssen in allen Phasen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens gewährleistet werden – vom ersten Kontakt im Screeningverfahren über die Unterbringung bis hin zur Integration in Bildungseinrichtungen und soziale Strukturen.
Das Einsperren von Kindern verbietet sich grundsätzlich, und noch grundsätzlicher lehnen wir als Linke das Einsperren von geflüchteten Menschen egal welchen Alters im Kontext des Aufenthaltsrechts ab – sei es im Ausreisegewahrsam, in der Abschiebehaft oder in anderen Formen freiheitsentziehender Maßnahmen. Flucht ist und bleibt kein Verbrechen.
Es stellt sich aber ebenso die Frage nach den sogenannten Sekundärmigrationszentren und anderen Sonderunterbringungsformen. Denn wenn Menschen in Einrichtungen untergebracht werden, die durch faktische Ausgangssperren oder erhebliche Bewegungseinschränkungen geprägt sind, dann handelt es sich um haftähnliche Zustände. Wir lehnen diese Sonderunterbringungszentren grundsätzlich ab.
Wenn wir mit unserem Antrag scheitern, stellen sie zumindest sicher, dass Kinder, Jugendliche und andere besonders schutzbedürftige Personen ausnahmslos von einer solchen Unterbringung ausgenommen werden.
Das Leben in Massenunterkünften ist sowieso eine Tortur, und ist mit der Menschenwürde kaum vereinbar, mit Kinderrechten aber ganz und gar nicht.
Wir fordern darüber hinaus und gerade jetzt eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. Wir fordern den Ausbau unabhängiger Vertretungs- und Beratungsstrukturen für unbegleitete Minderjährige. Wir fordern verbindliche Kooperationsverfahren zwischen allen beteiligten Akteuren, insbesondere auch mit den kommunalen Jugendämtern. Und wir fordern wirksame Schutzmaßnahmen für besonders belastete, traumatisierte oder anderweitig vulnerable Kinder und Jugendliche.
Dazu gehört auch, ihnen den Zugang zu Bildung so schnell wie möglich zu ermöglichen, mit GEAS wird die Frist von bisher 3 auf 2 Monate verkürzt. Wir meinen damit aber nicht die die sogenannten Lagerschulen in den Erstaufnahmeeinrichtungen vielleicht zukünftig im Sekundärmigrationszentrum. Kinder gehören in reguläre Kitas und Schulen.
Wir werden die Umsetzung von GEAS in Sachsen insbesondere mit Blick auf Kinder, Jugendliche und andere Schutzbedürftige kritisch begleiten und all jene unterstützen, die sich juristisch, politisch und zivilgesellschaftlich gegen die Verschärfungsspirale stellen und Betroffene solidarisch begleiten.
Kein Mensch ist illegal.
Juni 2026