Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren, Armut nicht länger bestrafen – das entlastet Polizei und Justiz!

Die sächsische Regierung soll im Bundesrat dafür eintreten, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird. Zu diesem Antrag der Linksfraktion (Drucksache 8/5942) hörte der Rechtsausschuss am 10. Juni Sachverständige. Mein Kommentar dazu: 

„Wir wollen die Doppelsanktionierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis beenden.  Wer erwischt wird, zahlt Strafe an das Beförderungsunternehmen. Die parallele Verfolgung nach § 265a des Strafgesetzbuches, die mit Geldbuße – oder bei Zahlungsunfähigkeit mit Haft – enden kann, wollen wir abschaffen. Sie betrifft häufig ärmere und hilfsbedürftige Menschen sowie Wohnungslose, die sich die Fahrkarte nicht leisten können. Gerade auf sie hat die Strafandrohung keine abschreckende Wirkung. Zudem kommen weder Personen noch Sachen zu Schaden. Mobilität ist zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Menschen möglich sein. Gegen Armut mit dem Strafrecht vorzugehen, halten wir für falsch.

2025 kam es sachsenweit wegen Verstößen gegen den § 265a StGB – der jegliches Erschleichen von Leistungen betrifft – zu 1.015 Verurteilungen mit Geldstrafen, zu 20 Verurteilungen mit Freiheitsstrafen und zu 33 Anordnungen von Ersatzfreiheitsstrafen (Drucksache 8/5023). Laut den Sachverständigen entfallen 99 Prozent dieser Fälle auf das Fahren ohne gültiges Ticket. Verstöße gegen § 265a StGB sind derzeit die zwölfthäufigste Straftat in Sachsen. Wenn das Fahren ohne gültigen Fahrschein nur noch zivilrechtlich verfolgt werden würde, wären Polizei und Justiz in erheblichem Umfang entlastet. Die Beförderungsunternehmen können ihre Ansprüche auch ohne zusätzliche strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen durchsetzen. In 14 Städten bundesweit stellen Verkehrsunternehmen keine Strafanträge mehr, Nachteile sind keine bekannt.

Die Strafrechtsnorm ,Erschleichen von Leistungen‘ ist ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus – sie wird seit 1935 verfolgt. Eine Beförderungserschleichung ist ein Bagatelldelikt, das nur eine geringe Vermögensschädigung der Verkehrsunternehmen bedeutet. 2025 entstand laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in etwa 95 Prozent aller Fälle ein Schaden von unter 50 Euro. Das Zivilrecht genügt an dieser Stelle. Parallel dazu sind dringend Maßnahmen für einen kostenfreien oder wenigstens bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr nötig – etwa ein landesweites Sozialticket und eine soziale Ermäßigung beim Deutschlandticket.“

PM 10. Juni 2026

Bild: Line Knipst 

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