An der JVA Chemnitz darf demonstriert werden: Verwaltungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit

Auf Grundlage der mündlichen Verhandlung am 16.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, dass die vom Ordnungsamt verfügte Verlegung der Demonstrationsroute einer Kundgebung der Gefangenengewerkschaft GGBO am 7.3.2020 rechtswidrig war (Az.: 7 K 518/20). Die Versammlung sollte in Solidarität mit inhaftierten Gewerkschafterinnen gezielt vor der JVA Chemnitz stattfinden.Das Ordnungsamt Chemnitz hatte versucht, die Demonstration durch eine entsprechende Beauflagung der Route vom unmittelbaren Bereich der JVA fernzuhalten und dabei vor allem mit Interessen der Anstalt argumentiert.

Bereits im Eilverfahren konnte die Kundgebung direkt vor der JVA durchgesetzt werden. Nun bestätigte das Gericht diese Einschätzung auch in der Hauptsache. Es folgte dabei im Wesentlichen der Argumentation der Klägerin, der damaligen Versammlungsleiterin und Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Das Urteil wurde jüngst ausgefertigt und zugestellt.

Mein Statement „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz stärkt die Versammlungsfreiheit, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Veranstalterin über Demonstrationsroute und Versammlungsort. Die Versammlung sollte gezielt vor der JVA stattfinden, um auf die Situation der Gefangenen aufmerksam zu machen. Genau dieser konkrete Ort ist Teil der geschützten Meinungsäußerung.
Die pauschalen Sicherheitsbedenken des Ordnungsamtes reichten nicht aus, um die Demonstration vom Gefängnis fernzuhalten. Das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass die Interessen der JVA überbewertet und gegenüber der Versammlungsfreiheit nicht angemessen abgewogen wurden.
Auch der Umstand, dass sich das Gelände im Eigentum des Freistaates Sachsen befindet, steht der Durchführung einer Versammlung nicht entgegen. Das Gericht stellte klar, dass es sich um einen für den öffentlichen Verkehr geöffneten Raum handelt und der Staat zudem verpflichtet ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit grundsätzlich zu ermöglichen.
Gerade in Zeiten, in denen Freiheitsrechte zunehmend unter Druck geraten, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes besonderes Gewicht. Sie bekräftigt, dass die Versammlungsfreiheit auch dort gilt, wo sie unbequem ist.

Foto: la-presse.org

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