Rechtsschutz hinter Gittern nicht gewahrt? Zahl von Anträgen Gefangener in der JVA Dresden explodiert

Wenn Strafgefangene sich in ihren Rechten verletzt sehen, haben sie gemäß § 109 Strafvollzugsgesetz das Recht, Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt durch die Strafvollstreckungskammer prüfen lassen. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden ist die Zahl solcher Anträge auf gerichtliche Entscheidungen 2025 stark gestiegen. 2023 stellten Gefangene 39 und 2024 insgesamt 33 solcher Anträge. Im letzten lag ihre Zahl bei 238, im ersten Quartal 2026 wurden bereits 101 Anträge gezählt. Das ergab meine Anfrage (Drucksache 8/6460).

Für die Anträge sind in der JVA zwölf Bedienstete zuständig, die allerdings auch andere Aufgaben wahrnehmen. Die Zahl ihrer Überlastungsanzeigen wuchs 2025 auf acht. Die Bearbeitung der Anträge dauert beim Landgericht Dresden besonders lange – durchschnittlich 8,3 Monate (Drucksache 8/5333). Mein Statement:

„Die vielen Anträge auf gerichtliche Entscheidungen müssen alarmieren. Sie sind für Inhaftierte ein wichtiges, gesetzlich verbrieftes Instrument, um Entscheidungen der JVA überprüfen zu lassen. Häufig betreffen sie zum Beispiel medizinische Versorgung, Haftraumausstattung, Besuch oder Kontakt zur Außenwelt. Die Zahl der Anträge ist ein Indikator für eine rechtskonforme und funktionierende Verwaltungspraxis sowie für mögliche strukturelle Probleme innerhalb des Gefängnisses. Auch für solche Entscheidungen gilt die 3-Monats-Frist, die allerdings vielfach überschritten wird.

Die Gefangenengewerkschaft verweist auf die Häufung von Verzögerungen, auch bei der Vollzugsplanung, die ein zentrales Element der Resozialisierung ist. Insofern muss sich die Justizministerin fragen lassen, was in der JVA Dresden los ist. Wenn die Bediensteten immer mehr Überlastungsanzeigen stellen, ist das kein gutes Zeichen.

Für uns als Linke ist klar: Der Zugang zum Recht muss für Gefangenen gewährleistet sein, und zwar für alle. Auch Gefangene mit nicht-deutscher Muttersprache oder anderen Barrieren dürfen nicht abgeschreckt werden, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Das gehört zum Rechtsstaat. Anträge auf gerichtliche Entscheidung müssen schneller bearbeitet werden – dazu muss auch das Personal entlastet werden. Vor allem fordern wir eine Erklärung zu möglichen strukturellen Missständen in der JVA Dresden, die den Anstieg von Anträgen verursachen. Diese abzustellen wäre eine Lösung im Sinne aller Beteiligten.“

PM 3. Mai 2026

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