Auszubildende sind besonders armutsgefährdet und von Wohnarmut betroffen. Die Ausbildungsvergütungen und die Mindestvergütung sind viel zu gering. Gleichzeitig steigen die Mietkosten, besonders in den Großstädten, aber nicht nur dort. Wir beobachten mit Sorge, dass Azubis ebenso wie Studierende in Leipzig und Dresden auf völlig überteuerte Mini-Apartments angewiesen sind, oft angeboten von dubiosen Vermietern. Wer eine Ausbildung macht, darf nicht gezwungen sein, zwischen überteuertem Wohnraum und langen Pendelstrecken zu wählen.
Der Landtag überwies gestern Anträge der Links- und der Grünenfraktion, die bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende anstreben (Drucksache 8/5554), in die Ausschüsse.
Mit dem Bund-Länder-Programm ,Junges Wohnen‘ fließen seit 2023 rund 32 Millionen Euro jährlich nach Sachsen, zunächst ausschließlich für Studierendenwohnheime. Auf Druck von Kommunen, Gewerkschaften und auch der Linken geht seit 2024 die Hälfte des Geldes ins Azubiwohnen. Über die Schulinfrastrukturverordnung werden 60 Prozent der Gesamtbaukosten gefördert, bereits 2024 lagen Anträge vor – für Wohnheim-Sanierungen in Leipzig und Zittau und für zwei dringend benötigte Neubauten in Leipzig. Die aber drohen zu scheitern, weil der Fördersatz zu niedrig ist. Klamme Kommunen können den Eigenanteil nicht stemmen. Private Investoren kalkulieren Mieten, die diesen erwirtschaften sollen, aber deshalb für Auszubildende unerschwinglich sind. Beim ersten geplanten Azubiwohnheim in Leipzig wurden Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter berechnet. Wer kann das bezahlen?
Wir schlagen Maßnahmen vor, die auch von Gewerkschaften und Berufsbildungsträgern unterstützt werden. Zentral ist die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Ziel ist ein durchdachtes Netz an Azubi-Wohnheimen, etwa in der Nähe großer Berufsschulzentren oder in Regionen mit vielen Ausbildungsbetrieben. Der Förderanteil von 60 Prozent muss steigen. Langfristig bezahlbar bleibt Wohnraum nur in öffentlicher, kommunaler, genossenschaftlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft. Private Eigentümer sind hingegen auf Profit aus, wenn die Zweckbindung ausläuft. Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben sollten zusätzliche Kapazitäten schaffen, etwa durch Mitfinanzierung gegen zeitlich begrenzte Belegungsrechte. Die Mietbelastung sollte 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht überschreiten.
Wir sollten zudem über ein Landes-Azubiwerk als Pendant zu den Studierendenwerken sprechen. Es könnte Strukturen schaffen, Beratung bündeln und langfristig verlässliche Angebote schaffen. 2024 brachen in Sachsen über 6.200 Auszubildende ihre Lehre ab. Gute Wohnbedingungen stabilisieren Ausbildungen und sichern Fachkräfte!“
Meine Rede zu unserem Antrag „Wohnraum für Auszubildende sozial gerecht und nachhaltig gestalten! „Drs 8/5554
Auszubildende sind überproportional armutsgefährdet und von Wohnarmut betroffen. Auch in Sachsen. Die Ausbildungsvergütungen sind niedrig, die Mindestvergütungsgrenzen viel zu gering. Gleichzeitig steigen die Mietkosten, besonders in den Großstädten, aber längst nicht nur dort.
Am Ende bleibt vielen jungen Menschen schlicht zu wenig zum Leben. Wir beobachten zudem mit Sorge, dass Azubis – ebenso wie Studierende – in Leipzig und Dresden auf völlig überteuerte Miniapartments angewiesen sind, oft angeboten von dubiosen Vermietern.
Wer eine Ausbildung macht, darf nicht gezwungen sein, zwischen überteuertem Wohnraum und langen Pendelstrecken zu wählen.
Aus diesem Befund ergibt sich ein klarer politischer Handlungsauftrag. Denn wir sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen – junge Menschen, die unsere Gesellschaft am Laufen halten. Wenn wir ihnen keinen bezahlbaren Wohnraum bieten können, gefährden wir langfristig die Fachkräftebasis. Darum richten wir mit unserem Antrag den Fokus – wie auch die Bündnisgrünen – auf die Wohnsituation von Auszubildenden in Sachsen.
Mit dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fließen seit 2023 endlich Mittel nach Sachsen – rund 32 Millionen Euro pro Jahr. Zunächst waren diese Gelder ausschließlich auf Studierendenwohnheime ausgerichtet. Noch 2023 hieß es auf eine Kleine Anfrage von Juliane Nagel noch stoisch: Für Wohnmöglichkeiten von Azubis seien die Schulträger verantwortlich.
Erst durch den Druck von Kommunen, Gewerkschaften und auch uns wurde das Programm für Azubiwohnen geöffnet. Seit 2024 werden die Mittel hälftig aufgeteilt. Das ist ein Fortschritt – aber eben nur ein erster Schritt.
Denn jetzt zeigen sich die praktischen Probleme. Die Förderung erfolgt über die Schulinfrastrukturverordnung, vorgesehen sind 60 Prozent der Gesamtbaukosten. 2024 lagen bereits konkrete Anträge vor: für Sanierungen bestehender Wohnheime in Leipzig und Zittau und für zwei Neubauten in Leipzig.
Doch die dringend notwendigen Neubauten drohen zu scheitern. Die 60-Prozent-Förderung reicht schlicht nicht aus. Klamme Kommunen können den Eigenanteil nicht stemmen, und private Investoren kalkulieren Mieten, die den Eigenanteil erwirtschaften sollen, aber damit für Auszubildende unerschwinglich sind. Beim ersten geplanten Azubiwohnheim in Leipzig wurden Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter berechnet. Wer soll sich das von einem Ausbildungsgehalt von 800, 900 Euro leisten können?
Hinzu kommt: Kosten für gemeinnützigen Betrieb oder pädagogische Betreuung, etwa für minderjährige Auszubildende, sind nicht vorgesehen. Diese müssten zusätzlich auf die ohnehin zu hohen Mieten umgelegt werden.
Auch strukturelle Fragen sind ungeklärt: Warum werden nur Azubis berücksichtigt, die wegen der Berufsschule einpendeln, warum sind Azubis ausserhalb der dualen Ausbildung ausgeschlossen? Wie gehen wir mit minderjährigen Azubis um? Und was passiert nach Ablauf der zwölfjährigen Zweckbindung der Fördermittel, insbesondere wenn private Investoren beteiligt sind?
Ergo: Wenn wir bezahlbares Azubiwohnen wollen, müssen wir jetzt nachsteuern.
Unser Antrag schlägt deshalb konkrete Maßnahmen vor, die auch von Gewerkschaften und Berufsbildungsträgern unterstützt werden. Zentral ist die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Nicht nur das Kultusministerium, sondern auch das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, das Sozialministerium, Gewerkschaften, Kammern und kommunale Vertreterinnen und Vertreter müssen gemeinsam Lösungen entwickeln. Das Thema betrifft Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik und Sozialpolitik gleichermaßen. Und genau das erkennt auch die Infrastrukturministerin in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag klar und deutlich an.
Ziel muss es sein, wie es die DGB-Jugend formuliert, ein durchdachtes Netz an Azubi-Wohnheimen zu schaffen – etwa in der Nähe großer Berufsschulzentren oder in Regionen mit vielen Ausbildungsbetrieben.
Dafür braucht es mehr als die bisherigen Mittel. Das Programm „Junges Wohnen“ muss ergänzt werden – insbesondere durch Kostenerstattungen für gemeinnützigen Betrieb sowie für soziale Betreuung. Auch der Förderanteil von 60 Prozent gehört auf den Prüfstand. Wenn wir wirklich bezahlbaren Wohnraum wollen, müssen wir stärker fördern.
Unsere klare Prämisse lautet: Langfristig bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende – vorzugsweise in öffentlicher, kommunaler, genossenschaftlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, damit uns das mit Fördermitteln errichtete Gebäude auch nach Ablauf der Zweckbindung erhalten bleibt. Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben können zusätzliche Kapazitäten schaffen, etwa durch Mitfinanzierung gegen zeitlich begrenzte Belegungsrechte.
Die Mietbelastung für Auszubildende muss sozialverträglich bleiben. Sie sollte grundsätzlich 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht überschreiten. Gleichzeitig brauchen wir transparente, sozial gerechte und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren.
Azubiwohnheime sind mehr als Schlafplätze. Sie können Orte der Unterstützung und der sozialen Stabilität sein. Einsamkeit, psychische Belastungen und Druck führen bei Auszubildenden zu Ausbildungsabbrüchen, 2024 brachen in Sachsen über 6.200 Auszubildende ihre Lehre vorzeitig ab. Rund 60 Prozent der arbeitslosen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss.
Hier können wir präventiv handeln. Gute Wohnbedingungen stabilisieren Ausbildungen, stärken junge Menschen und sichern Fachkräfte.
Lassen Sie uns deshalb das Azubiwohnen auf feste und breite Füße stellen.
Und lassen Sie uns im Zuge dieser Diskussion auch über die Idee eines Landesazubiwerks sprechen – als Pendant zu den Studierendenwerken. Ein solcher Schritt könnte Strukturen schaffen, Beratung bündeln und langfristig für verlässliche Angebote sorgen.