Vertrauliche Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt: In Sachsen endlich flächendeckend ermöglichen!

Sexualisierte und häusliche Gewalt gehören zu den Gewaltformen, die für die Betroffenen ganz besonders traumatisierend und oft auch schambehaftet sind. Sehr oft sind Betroffene unmittelbar nach einer Vergewaltigung oder einer Gewalterfahrung durch den eigenen Partner nicht in der Lage zu entscheiden, ob sie bei der Polizei Strafanzeige stellen wollen oder nicht. Gerade weil diese Gewalterfahrungen traumatisierend und schambehaftet sind.
Gleichzeitig sind für den Beweis einer solchen Gewalttat Verletzungen am Körper sehr entscheidend. Sobald sie verheilt sind, ist dieser Beweis verloren.

Daher ist es so wichtig, dass Beweise nach einer Tat gesichert werden können, ohne gleich entscheiden zu müssen, ob Anzeige erstattet wird oder nicht.

Mit der vertraulichen Spurensicherung wäre genau das möglich. Diese Möglichkeiten in Sachsen flächendeckend zu schaffen, war Thema der Oktober-Landtagssitzung. 

Seit vielen Jahren haben Fraueninitiativen, Opferberatungsstellen, medizinische Fachkräfte und viele mehr immer wieder darauf gedrängt, dass endlich die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt geschaffen werden muss.

2020 wurde dann endlich bundesgesetzlich geregelt, dass die Finanzierung der anonymen Spurensicherung durch die Krankenkassen erfolgen kann. Ein Meilenstein!

In Sachsen jedoch haben wir fünf Jahre nach dem bundesgesetzlichen Auftrag immer noch keinen Vertrag mit den Krankenkassen, der die regelhafte Finanzierung absichern würde.

Daher gibt es bis heute in Sachsen für Kliniken keine gesicherte Finanzierung für diese Untersuchung. Die Folge ist klar, nur sehr wenige Kliniken bieten die anonyme Spurensicherung überhaupt an. Es hängt in Sachsen also vom Wohnort ab, ob Gewaltopfer ihr Recht auf anonyme Spurensicherung realisieren können oder nicht.

Als Linksfraktion haben wir hier im Parlament mit kleinen Anfragen und Anträgen immer wieder Druck gemacht, dass das Sozialministerium endlich die Vertragsverhandlungen zum Abschluss bringt. Doch seit 2021 – also seit vier Jahren mittlerweile – werden wir bei jeder kleinen Anfrage vertröstet, dass immer noch „Vorgespräche“ laufen. Einen Vertragsabschluss gibt es nicht. Wenn es darum geht ganz konkret zu handeln und Betroffenen sexualisierte Gewalt die Beweissicherung zu ermöglichen, hängt die Staatsregierung 4 Jahre lang in „Vorgesprächen“ fest.

Das ist verheerend für die Gewaltopfer, für die vielen Aktivist:innen, die sich hier engagieren und auch für das Gerechtigkeitsempfinden.

Wir begrüßen daher die Initiative der Grünen und werden dem Antrag in jedem Punkt zustimmen.

Sexualisierte Gewalt und häusliche Gewalt kommt in allen Schichten der Gesellschaft vor und in allen Altersgruppen. Etwa jede 7. Frau in Deutschland hat schon einmal sexualisierte Gewalt erfahren. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher.

Die sächsische Kriminalstatistik zeigt einen massiven Anstieg bei Fällen von Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen, im letzten Jahr um ganze 50%. 418 Fälle sind bei der Polizei erfasst, aber auch hier ist die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher.

Es gibt also massiven Handlungsbedarf um diese Gewalt zu bekämpfen, Fälle aufzuklären und sexualisierte Gewalt zurückzudrängen. Die Etablierung einer flächendeckenden anonymen Spurensicherung ist ein Baustein davon.

Wir schließen uns daher der Forderung des Antrages an die Staatsregierung an, Betroffene von Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu unterstützen und die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung endlich auch in Sachsen flächendeckend sicherzustellen.

Rede zum Antrag der Grünen, 30. Oktober 2025

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