
„Herr Kuhne spricht über das „angeblich autokratischen System“ in Ungarn, dessen Charakter bereits vom EU-Parlament 2022 festgestellt wurde. So wird seit 2020 Ungarn bei Freedom House nicht mehr unter den Demokratien aufgelistet. Nicht ohne Grund weigerten sich Italien und Frankreich im Budapest-Komplex Beschuldigte nach Ungarn auszuliefern. Die EU hat Gelder für Ungarn in Milliardenhöhe eingefroren, weil das autokratische System nicht in vollem Umfang rechtstaatliche Standards wahrt.Die Erklärung des Bundesverfassungsgericht zur Ausschaffung von Maja T. nach Ungarn: „Die vollstreckende Justizbehörde könne sich vorliegend auf eine allgemeine Zusicherung bereits deshalb nicht verlassen, weil hinsichtlich mehrerer Haftanstalten konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Haftbedingungen gegen Art. 4 GRCh – das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung – verstießen.“, verkehrt der Beamte erkennbar in deren Gegenteil: „Das Verfassungsgericht hat aber nicht gesagt, dass die Haftbedingungen unmenschlich sind. Dass die Auslieferung verfassungswidrig sei, ist deshalb eine verkürzte Darstellung.“
Bekannt war Kuhnes Amt wie dem Berliner Kammergericht, dass die Verteidigung gegen die Ausschaffung von Maja T. vor dem BVG Rechtsmittel einlegen wird. Den Institutionen war bewusst, dass ein Entschluss zur Verfassungsbeschwerde unmittelbar bevorstand. Die Auslieferung durch das LKA Sachsen vor der Verkündung war die Aushebelung des Rechtsschutzes von Maja T. Es war das LKA, welches erklärte, dass eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung habe und T. per Hubschrauber auslieferte.
Erinnert sei daran, dass seit Mai 2025 beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Denis Kuhne wegen Geheimnisverrat vorliegt. Immer wieder werden durch das LKA Sachsen Informationen aus Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte an Medien weitergegeben – bevor die Verteidigung die Anklageschrift erhalten hat. Dieses Vorgehen verstößt fundamental gegen die Unschuldsvermutung und kommt einer staatlicherseits lancierten öffentlichen Vorverurteilung nahe. Sollte sich dieser begründete Verdacht bestätigen, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, das Kuhne selbst mit rechtsstaatlichen Prinzipien fremdelt. Dies trägt vielleicht mehr zu der von ihm beklagten „Radikalisierung“ bei als er erkennen kann.
Ich würde eine „Radikalisierung“ für die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien beim LKA Sachsen sehr begrüßen.
Ich appelliere an die Verantwortlichen endlich ihrer Pflicht nachzukommen: Die Beendigung eines rechtswidriger Zustands – herbeigeführt durch ein Kammergericht und ein LKA. Konkret: Die Rückführung von Maja T. nach Deutschland, ein Ende der Isolation und die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren.“
Pm, 15. Juli 2015