Sachsens Innenministerium muss die Schonhaltung gegenüber der erwiesen rechtsextremen AfD endlich aufgeben – gerade auch im sensiblen Bereich des Waffenrechts. Mit einer neuen Kleinen Anfrage (Drucksache 8/3365) fordere ich daher, endlich Zahlen offenzulegen, wie viele Parteimitglieder in Sachsen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen und scharfe Schusswaffen besitzen dürfen.
Ich gehe davon aus, dass wir es mit dutzenden relevanten Fällen zu tun haben – wenn nicht weit mehr.
Doch die kommunalen Waffenbehörden konnten ihrem gesetzlichen Auftrag, auch in diesem Bereich gezielt Zuverlässigkeitsprüfungen vorzunehmen, bisher nicht nachkommen. Grund: Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz wurden in der Vergangenheit einfach zurückgehalten und AfD-Waffenbesitzer damit absichtlich vor Kontrollen bewahrt. Diese gravierende Sicherheitslücke hatte der verantwortliche Innenminister Armin Schuster Anfang des Jahres auf meine Anfrage hin offen eingeräumt (Drucksache 8/942). Grund demnach: Man habe ein – inzwischen vorliegendes – Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen über die Einstufung der sächsischen AfD als ,erwiesen rechtsextremistisch‘ abwarten wollen, um ,etwaige weitere Rechtsstreitigkeiten‘ zu vermeiden.
Darüber hinaus habe man ,die mit einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen‘ vermeiden wollen – warum auch immer. Ich gehe davon aus, dass dieses obskure Schonprogramm abgebrochen wird. Stattdessen müssen die im Waffengesetz vorgesehenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gewährleistet werden, und zwar ohne Ausnahme für die AfD als die größte Organisation der extremen Rechten in Sachsen.
Nach offiziellen Angaben besaßen im Freistaat im letzten Jahr 64 Anhängerinnen und Anhänger der extremen Rechten waffenrechtliche Erlaubnisse, 46 von ihnen durften insgesamt 233 scharfe Schusswaffen besitzen, darunter 92 Kurz- und 141 Langwaffen (Drucksache 8/1824). Es handelt sich vor allem um Personen, die den Behörden als Rechtsextremisten bekannt sind, aber auch um Reichsbürger sowie um einzelne Personen aus dem Spektrum der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates. Die AfD wurde bisher weder mitgerechnet, noch wurden die kommunalen Waffenbehörden informiert. Nicht der einzige Fall: Auch bei der amtlichen Zählung von Szeneobjekten der extremen Rechten werden Partei-Treffpunkte bislang ausgelassen. Auch dazu erkundige ich mich nun mit einer Nachfrage (Drucksache 8/3368).“
PM 9.7.2025