Sachsens Innenminister Armin Schuster erteilt keine genaue Auskunft zum mutmaßlich gewalttätigen „Aufnahmeritual“, das in den Reihen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Dresden praktiziert worden sein soll. Darüber könne „aufgrund der andauernden strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen noch keine Auskunft erteilt werden“, heißt es in der Antwort auf meine Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 8/878):
„Ende vergangenen Jahres informierte das Präsidium der Bereitschaftspolizei über die Suspendierung von acht Polizisten aufgrund nicht näher bezeichneter ,Vorwürfe‘. Medienrecherchen zufolge soll es sich um ein ebenso skurriles wie gefährliches Ritual gehandelt haben, bei dem ein aufgesetzter Helm angezündet wird, um die Flammen dann mit Spaten auszuschlagen. Dementiert wird das nicht. Doch wie es nun heißt, habe es sogar zwei relevante ,Sachverhalte‘ gegeben, die sich am 12. Juni bei einer sogenannten Einstandsfeier und dann erneut am 26. Oktober 2024 ,innerhalb der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) und zwischen den dort beschäftigten Bediensteten zugetragen haben sollen‘. Ergebnis: sechs Geschädigte.
Mitte November erhielt die Polizeispitze davon Kenntnis, kurz darauf leitete die Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Vorwurf: gemeinschaftliche Körperverletzung im Amt und gemeinschaftliche Nötigung im besonders schweren Fall in zwei Fällen. Im Fokus: acht Beschuldigte. Zudem wurden Disziplinarverfahren gegen insgesamt 16 BFE-Bedienstete eingeleitet. Die komplette Einheit wurde zwischenzeitlich ,ausgeplant‘ und ist erst seit Jahresanfang wieder teilweise aktiv – mehreren Beamten wurden jedoch ,andere Aufgaben übertragen‘.
Zum Stand der Ermittlungen gibt der Innenminister keine Auskunft, kündigt aber organisatorische Konsequenzen an: ,Es ist beabsichtigt, die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten des Präsidiums der Bereitschaftspolizei umzustrukturieren.‘ Das lässt aufhorchen – denn davon wären dann alle sächsischen BFE-Einheiten betroffen. Der Verdacht, dass hinter den ,Sachverhalten‘ ein strukturelles Problem steht, ist demnach nicht ausgeräumt.“