Klare Kante gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher!

In Leipzig gab es seit November letzten Jahres 269 Verdachtsanzeigen auf überhöhte Mieten. Die Überhöhungen bewegen sich in einer Spanne von 20,19% und 652,10%. Das ergab eine Stadtratsanfrage der Linksfraktion (https://gleft.de/60y).

Überhöhte Mieten sind Ordnungswidrigkeiten, wenn sie ab 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50% überschritten, liegt Mietwucher vor, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Beispielhaft für konsequentes Handeln gegen Mietpreisüberhöhungen ist Leipzigs Partnerstadt Frankfurt am Main – zwischen 2020 und 2022 wurden dort fast 1.400 Verfahren gegen Mietwucher geführt und Bußgelder in Höhe von 321.000 Euro festgesetzt. Meine Erklärung mit Stadträtin Elisa Gerbsch:

Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig, erklärt dazu: „Die Mietbelastung ist bei Haushalten mit geringem oder unsicherem Einkommen besonders hoch. Weil viele Mieterinnen und Mieter froh sind, wenn sie überhaupt eine halbwegs leistbare Wohnung finden, wehren sich nur wenige von ihnen gegen überhöhte Mieten. Mit der Mietwucher-App (https://www.mietwucher.app/de) wird das Ausmaß auch in Leipzig deutlich: In mehr als 4.300 gemeldeten Fällen war die Miete mehr als 20% überhöht. In fast 2000 Fällen lag die Wuchermiete 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Stadt muss klare Kante gegen das Geschäft mit Wohnraum zeigen.“

Juliane Nagel, Stadträtin und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, fügt hinzu: Wir erwarten, dass die Verwaltung umgehend reagiert und das Sozialamt mit den notwendigen personellen Ressourcen ausstattet, um die Anzeigen schnell und gewissenhaft zu prüfen. In der Konsequenz müssen Mieten gesenkt und rückwirkend zurückgefordert werden. Zudem ist das kommunale Engagement zur Vereinfachung der Rechtslage nötig. Laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes muss bei Mietpreisüberhöhungen das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen nachgewiesen werden. Erst 2022 beantragte der Bundesrat eine Gesetzesänderung und damit die Streichung des Tatbestandsmerkmals der ‚Ausnutzung‘. Der Rat forderte außerdem die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 auf 100.000 Euro (https://gleft.de/60z). Denn in seiner jetzigen Form ist das Ahnden von Mietpreisüberhöhungen mit zu vielen Hürden verbunden und schützt im Zweifel das Eigentum.“

Die Linksfraktion wird alsbald konkrete Vorschläge zum Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher vorlegen.

PM 16. Januar 2025

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