Grün geführtes Umweltministerium in Sachsen fällt Clubs und Livemusikspielstätten bei der TA Lärm in den Rücken

Vor einigen Wochen legte die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm vor, welcher auch zur „Verbesserung der Bedingungen für Clubs und Livemusikspielstätten“ beitragen soll.

Ein zentraler Punkt im Entwurf ist die Einführung einer „Sonderregelung im Fall des Heranrückens von Wohnbebauung an gewerbliche oder industrielle Nutzung“. Anhand derer dürften unter Voraussetzungen nachts höhere Lärmwerte emittiert werden als bisher. Die Sonderregelung greift allerdings nur bei Bauprojekten auf Basis neuer Bebauungspläne und unter sehr eng gefassten Voraussetzungen, sodass diese bis Ende 2032 befristete „Experimentierklausel“ wohl kaum zur Anwendung kommen. Zudem wird im Entwurf zur Experimentierklausel Kultur nicht als eigene Kategorie betrachtet, Musik mit Gewerbelärm gleichgesetzt.

Das grün geführte sächsische Umweltministerium lehnt selbst diese beabsichtigte schmale Experimentierklausel ab. Selbst legt es keine Vorschläge zur Befriedung urbaner Lärmkonflikte oder zur Verbesserung der Situation von Clubs und Livemusikspielstätten zu vor. Das sagt die Stellungnahme des grün geführten Ministeriums aus.

Mit der Bundestagsabgeordneten Caren Lay äußere ich mich:

Juliane Nagel, Leipziger Abgeordnete der Linksfraktion erklärt dazu: „Die kommunalen Spitzenverbände sprechen in ihren Eingaben zum Referentenentwurf deutlich an, dass die Experimentierklausel und der Referentenentwurf nichts zur notwendigen Verbesserung der Situation von Clubs und Livemusikspielstätten beitragen. Dazu fällt das grüne sächsische Umweltministerium mit seiner Stellungnahme den Orten der Nachtkultur in den Rücken und ignoriert deren Bedürfnisse völlig. Wenn Teile der Regierungskoalition im Wahlkampf mit ihrer „Unterstützung der Clubkultur“ hausieren gehen, müssten diesen Worten auch Taten folgen. Die Regierung sollte sich daher im Bundesrat für eine progressive Veränderung der TA Lärm auch unter Berücksichtigung der Situation von Kulturstätten einsetzen!“

Die sächsische Bundestagsabgeordnete Caren Lay, Sprecherin für Clubkultur der Gruppe Die Linke ergänzt: „Vor drei Jahren hatte der Bundestag beschlossen, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, mit anderen Kultureinrichtungen gleichzustellen und praktisch durch Verbesserungen im Baurecht und beim Lärmschutz zu helfen. Es ist eine einzige Enttäuschung, dass die Ampel bis jetzt noch nichts unternommen hat, um diesen Beschluss umzusetzen und bestehende Clubs besser zu schützen. Eine Experimentierklausel, die nur greift, wenn Kommunen neue Bebauungspläne auflegen, ist mehr oder weniger nutzlos. Vor allen Dingen hilft sie den bestehenden Clubs nicht. Desto unverständlicher ist es, dass Sachsen selbst diese Regelung zu weit geht.

Wir brauchen eine Modernisierung der Lärmvorschriften, wie sie nicht nur die Kultur, sondern auch der Immobilienbranche fordert. Clubs müssen vor Verdrängung geschützt werden.“

*Bildquelle: frohfroh.de

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