Anträge auf Einbürgerung werden in Sachsen in aller Regel bewilligt – die Betroffenen müssen jedoch mindestens ein halbes Jahr auf eine Entscheidung warten. In Landkreisen und Kreisfreien Städten, deren Ausländerbehörden besonders wenig Personal haben, beträgt die Wartezeit bis zu drei Jahre. 2021 wurden noch 3.093 Anträge, 2022 schon 4.025 und von Anfang Januar bis Ende Juli 2023 insgesamt 2.827 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Das zeigen meine Anfragen (Drucksachen 7/14208 und 7/14598). Mein Statement:
„Einbürgerung ist ein Rechtsanspruch. Sie bedeutet auch das Erlangen des Wahlrechts, volle Reise- und Berufsfreiheit sowie gesellschaftliche Teilhabe. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht so lange auf den Bescheid warten wie bisher. 1990 hatte Sachsen fast eine Million Einwohnerinnen und Einwohner mehr als heute. Nicht nur wegen des Arbeitskräftemangels sollten es bald wieder mehr werden.
Der Freistaat wirbt mit der Einbürgerung und das ist richtig. Dann kann er sich aber keinen schlanken Fuß machen und nur auf die Verantwortung der kommunalen Ebene verweisen. Die Ausländerbehörden müssen besser ausgestattet werden – nicht zuletzt mit Blick auf diegeplanten Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht, die kürzere Einbürgerungsfristen beinhalten. Sinnvoll ist es auch, die Verfahren zu digitalisieren und Lotsen-Systeme wie in Bremen und Hamburg einzusetzen, um die Kommunen zu entlasten.
Die meisten Einbürgerungsanträge wurden in den letzten beiden Jahren in Dresden gestellt, mit 1.494 Anträgen mehr als das Zehnfache als in vielen Landkreisen. Zum Vergleich: Im Landkreis Bautzen waren es nur 81. Wir wollen, dass die Verfahren überall beschleunigt werden, vor allem in Chemnitz und im Landkreis Görlitz, wo die Wartezeiten am längsten sind.“
PM 14.11.2023