Zweckentfremdungsverbot sorgt für mehr bezahlbaren Wohnraum – wenn die Koalition nicht länger trödelt

Am Freitag, 27.10.2023 hörte der Regionalausschuss Sachverständige zum Thema Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Nachdem im Mai 2022 ein sehr ähnlicher Gesetzentwurf der Linksfraktion angehört worden war (Drucksache 7/8495), stand heute der Koalitions-Entwurf für ein „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ auf der Tagesordnung (Drucksache 7/14305).  Vor anderthalb Jahren hatte die Regierungskoalition einen Entwurf für ein solches Gesetz der Linksfraktion abgelehnt. Mein Kommentar:

„Die Koalition hat viele weitere Monate vertrödelt, in denen das Angebot an Wohnraum in Sachsen hätte vergrößert werden können. Der Landtag hätte im Juli 2022 unseren Entwurf beschließen können – nun steht derselbe Sachverhalt erneut zur Debatte. Verzögerungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Wohnungspolitik der Koalitionsfraktionen. Schon die Mietpreisbremse trat verspätet in Kraft, die Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Schaffung von Sozialwohnungen steht aus. Den Schaden haben die Miethaushalte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnraummangel Zweckentfremdung durch touristische Vermietung und mehr als zwölfmonatigen Leerstand verboten oder eingeschränkt werden kann. In unserem Gesetz hatten wir einen Leerstand von Wohnraum für über sechs Monate zugrunde gelegt, zwölf Monate erschienen auch der Vertretung von Kommunen und Miethaushalten viel zu lang. Nichts desto trotz ist es wichtig, den Kommunen dieses Instrument endlich an die Hand zu geben. Mit einem eigenen Änderungsantrag schlagen wir vor, die Veränderung oder Verwahrlosung von Wohnraum, dessen Abbruch oder auch die Umwandlung in Gewerberäume als Zweckentfremdungs-Tatbestände aufzunehmen. Dafür gab es von einem großen Teil der Expertinnen und Experten großen Zuspruch.“

Hintergrund

Die Stadträte von Dresden und Leipzig haben längst beschlossen, dass das Land das Verbot von Zweckentfremdung regeln möge. Seit fünf Jahren fordern die beiden Städte die Staatsregierung immer wieder dazu auf, ihnen dieses Instrument in die Hand zu geben. In Leipzig wurden laut einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8.400 wurden gewerblich verwendet – beispielsweise als Kanzleien oder Büros – und etwa 12.000 Wohnungen standen leer. In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1.300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet, mit ebenfalls steigender Tendenz. Mindestens 5.000 Wohnungen stünden darüber hinaus über einen längeren Zeitraum hinaus leer, 3.820 seien gewerblich genutzt. Untersuchungen des DIW kamen indes zu dem Ergebnis, dass in Berliner Bezirken mit einem hohen Anteil an airbnb-Ferienwohnungen die Mietpreise auch in den benachbarten Wohnungen stiegen.

PM 27.10.2023

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