In Sachsen gab es 2022 insgesamt 2.525 Zwangsräumungen (Drucksache 7/12812). Dieser Wert liegt auf dem hohen Niveau von 2021. Sachsen bleibt damit auf dem bundesweiten Negativplatz 3. Es braucht strukturelle Maßnahmen zur Abwendung von Wohnungsverlust und Zwangsräumungen:
„Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen aus ihren Wohnungen geworfen werden. Für Mieterinnen und Mieter folgten auf die Einkommensausfälle in der Corona-Pandemie steigende Kosten in der Energiepreiskrise. Wenn das Geld für die Miete oder Nebenkosten nicht mehr reicht, drohen Kündigung und Räumungsklage. Wir fordern ein Verbot von Zwangsräumungen!
Ein Hauptgrund für Wohnungslosigkeit sind Mietschulden. Das gilt nicht nur für die Kaltmiete, sondern auch für die Nebenkosten. Weil Energie zuletzt viel teurer geworden ist, wächst die Kündigungsgefahr. Die Bundesregierung bleibt Schutzmechanismen wie das Verbot von Zwangsräumungen oder einen besseren Kündigungsschutz schuldig. Deshalb muss die sächsische Staatsregierung Druck in Berlin ausüben.
Auch in landespolitischer Verantwortung gibt es Möglichkeiten, um Menschen zu schützen und zu entlasten. Der in der Antwort auf meine Anfrage angesprochene sächsische Härtefallfonds für erhöhte Energiekosten ist nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Nötig sind strukturelle Entlastungen, mehr Geld und bessere Förderbedingungen für Sozialwohnungsbau, mietendämpfende Instrumente bei angespanntem Wohnungsmarkt und mehr Engagement des Freistaates, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen.“
PM 02. Mai 2023