Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der wohnungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel (Drucksache 7/12610), wurden 2022 in Sachsen 557 Sozialwohnungen fertiggestellt. Davon befinden sich 297 in Dresden und 260 in Leipzig. Ende 2021 existierten mithin in Sachsen 12.083 Sozialwohnungen, Ende 2022 waren es 12.541. Alle Landkreise und Kreisfreien Städte melden indes insgesamt einen Bedarf an 11.940 zusätzlichen Sozialwohnungen bis zum Jahr 2025. Insgesamt erhält Sachsen im Jahr 2023 Bundesmittel in Höhe von 99,6 Millionen Euro für den Sozialwohnungsbau, die durch Landesmittel in Höhe von 29,9 Millionen ergänzt werden. Mein Kommentar:
„Der Sozialwohnungsbau in Sachsen geht noch immer schleppend voran. In den anspruchsberechtigten Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig übersteigt der Bedarf an neuen Sozialwohnungen das Angebot um ein Vielfaches. So geht die Stadt Leipzig in ihrer Wohnraumförderkonzeption für 2023 davon aus, dass durchschnittlich pro Jahr 2.260 neue Sozialwohnungen entstehen müssen (abweichend zu Angaben des Regionalministeriums, vgl.Wohnungsbauförderkonzeption S. 12). Dafür benötigt die Stadt jährlich Fördermittel in Höhe von 135 Millionen Euro.
Seit dem 3. Februar 2023 gelten mit der novellierten Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum neue Fördersätze, die den veränderten Angebotsmieten und Baukosten Rechnung tragen sollen. Erst diese – arg verspätete – Änderung macht es möglich, Fördermittel gezielt für den Sozialwohnungsbau einzusetzen. Es wäre aber nötig, die Zuschüsse an den Baupreisindex zu koppeln, um Kostenveränderungen abzufangen.
Erfreulich ist, dass sowohl in Dresden als auch in Leipzig die öffentlichen Unternehmen die Hauptakteure beim Sozialwohnungsbau sind und die von 15 auf 20 Jahre verlängerten Belegungsbindungen genutzt werden. So bleiben Sozialwohnungen länger Sozialwohnungen. Wir hatten das 2020 gefordert (Drucksache 7/3270). Darüber hinaus muss Sachsen dauerhafte Bindungen ermöglichen und mindestens Modellprojekte starten. Eine Fördermöglichkeit sollte darin bestehen, Baugrundstücke in Erbbaupacht zu vergeben: Wer baut, muss den Boden dann nicht kaufen, sondern pachtet ihn für mehrere Jahrzehnte vom Staat. Die Voraussetzung dafür wäre, dass dieser Wohnraum dauerhaft sozialgebunden bleibt. In Berlin gibt es Schritte in diese Richtung.“
PM 26. März 2023