Derzeit bekommen viele Haushalte eine Erhöhung der Abschlagszahlungen für die Betriebskosten ab 2023 zugeschickt. Das bedeutet gerade für Geringverdiener:innen, Azubis, Studierende und Rentner:innen eine echte finanzielle Herausforderung. Die derzeit im Bundestag diskutierten Entlastungen durch die Gaspreisbremse reichen vor allem für die Menschen nicht aus, die schon in den Vorjahren bei der Wärmeversorgung sparen mussten. Denn: Die Gaspreisbremse deckelt den Preis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des durchschnittlichen Vorjahresverbrauches bei 12 Cent je Kilowattstunde. Je höher der Verbrauch 2022, desto höher die Entlastung 2023: Das ist das falsche Grundprinzip! Dieses Modell lässt außer Acht, dass viele Menschen keine Energie mehr einsparen können, weil sie ihren Verbrauch bereits gedrosselt haben oder sie in Wohnhäusern in energetisch schlechtem Zustand leben. Auch der Regierungsentwurf zum sächsischen Doppelhaushalt lässt dieses Problem außer Acht. Zwar sind darin Bundesmittel explizit für klimagerechten sozialen Wohnungsbau geplant. Es ist jedoch nur eine Million Euro zur klimaneutralen Sanierung von Bestandsgebäuden vorgesehen. Gemeinsam mit Marco Böhme fordere ich mehr Investitionen und Entlastungen für Mieter*innen:
„Fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland weisen die untersten Energieeffizienzklassen F bis H auf. Für Sachsen fehlt bisher eine valide Datenbasis, es ist aber von einem großen Anteil von Wohngebäuden in energetisch schlechtem Zustand auszugehen, welche besonders häufig von Menschen mit geringem Einkommen bewohnt werden. Um den Energieverbrauch zu senken und bezahlbar zu halten, braucht es massive Investitionen in die Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Die dafür im Doppelhaushalt 2023/24 vorgesehene Summe von einer Million Euro ist ein echter Witz. Als Linksfraktion beantragen wir jeweils 50 Millionen Euro für die beiden kommenden Jahre. Wichtig ist zudem, dass die ungerechte Modernisierungsumlage abgeschafft wird. Sie treibt die Mieten in die Höhe, während Energieeinsparungen nicht nachgewiesen werden müssen. Mieten dürfen durch energetische Modernisierungen nicht stärker erhöht werden, als später an Heizkosten eingespart wird. Dies muss auch in einer entsprechenden Förderrichtlinie berücksichtigt werden. Wohnen muss in Sachsen klimaneutral und bezahlbar sein!“
PM 12.12.22