Kindeswohl in den Mittelpunkt – Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten absichern!

Die Zahl der in Sachsen ankommenden unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen wächst (Drucksache 7/10827). Im Januar 2022 wurden 29 junge Menschen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorläufig in Obhut genommen, im August waren es 258 und bis Mitte September 160. Der Großteil der schutzsuchenden jungen Leute kommt aus Syrien und Afghanistan. Die Kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie der Landkreis Görlitz haben weit mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als sie müssen. Insbesondere in Leipzig und Dresden sind die Aufnahmekapazitäten überschritten, so dass die kindeswohlgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung gefährdet ist. Ich appelliere an das Landesjugendamt, mit aller Kraft eine kindeswohlwahrende Verteilung zu organisieren und Kommunen, deren Kapazitäten massiv ausgelastet sind, zu unterstützen. 

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen sind besonders schutzbedürftig und brauchen nach ihrer langen, beschwerlichen Flucht eine gute Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Die Hauptaufnahme-Städte Dresden und Leipzig sowie der Landkreis Görlitz setzen alles daran, dies zu gewährleisten, stoßen aber längst an ihre Grenzen. Es fehlen sowohl Plätze für die vorübergehende Inobhutnahme und Anschlusshilfen in Wohngruppen als auch Fachkräfte für die adäquate Betreuung und Versorgung. Die Leipziger Inobhutnahme- und Clearing-Einrichtung ,Am Mühlholz‘ mit einer Kapazität von 48 Plätzen musste in den letzten Wochen temporär zwischen 60 und 80 unbegleitete junge Menschen aufnehmen.

Diese Situation muss das Landesjugendamt alarmieren! Es muss dringend die Kinder und Jugendlichen, die nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Erstscreening zur Verteilung gemeldet werden, in denjenigen Landkreisen unterbringen, die ihrer Aufnahmeverpflichtung noch nicht nachgekommen sind. Die Entwicklung der Zahlen war absehbar. Das Landesjugendamt hätte längst stärker für ein funktionierendes Verteilverfahren sorgen und die Kommunen beim Aufbau von kindeswohlgerechten Kapazitäten unterstützen müssen.

Hintergrund

Ohne Betreuungspersonen einreisende minderjährige Ausländer*innen (umA) sind ihren hier geborenen Gleichaltrigen gleichgestellt. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Sie werden zunächst nach § 42a SGB 8 vorläufig in Obhut genommen. Es folgt ein Clearingverfahren, das die Suche nach Familienangehörigen in Deutschland, die Klärung des gesundheitlichen Zustandes und des Hilfebedarfs umfasst. Danach kann das zuständige Jugendamt über die Verteilung entscheiden, für die nach § 32a Landesjugendhilfegesetz ein landesinterner Schlüssel festgelegt ist.

PM 3. Oktober 2022

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