Am Freitag, 11. Februar 22 steht im Bundesrat zum zweiten Mal ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der darauf abzielt, den Beweis von Mietpreisüberhöhungen (sog. Mietwucher) zu vereinfachen und die Bußgelder hierfür zu erhöhen. Bisher müssen die Mieterinnen und Mieter nachweisen, dass sie keine vergleichbare Wohnung finden konnten, was in der Praxis kaum möglich ist. Somit kommt der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes quasi nie zur Anwendung. Der Entwurf sieht nun vor, dass keine Vergleichswohnung herangezogen werden muss, sondern es bereits als Wucher gilt, wenn die verlangte Miete 20 Prozent über der vergleichbaren Miete des Mietspiegels liegt. Der Gesetzentwurf wurde 2019 von den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht. Da er zwischenzeitlich der Diskontinuität zum Opfer gefallen war, bringt ihn Bayern ihn nun alleine wortgleich wieder ein.
Mein Statement:
Es ist gut, dass im Bundesrat erneut das Thema Bekämpfung von unangemessen hohen Mietpreisen angegangen wird. Die Mieterinnen und Mieter brauchen eine tatsächlich anwendbare Regelung, damit sie ihre Rechte durchsetzen können. Bisher müssen Mieterinnen und Mieter beweisen, dass sie keine günstigere Wohnung finden konnten und daher gezwungen waren, einen Mietvertrag mit einer zu hohen Miete abzuschließen. Dieser Nachweis ist nur schwerlich möglich, und so wurden überhöhte Mieten in der Praxis so gut wie nie geahndet. Es wäre gut, wenn der Mietspiegel als Vergleichskriterium ausreichte. Doch damit das Gesetz wirklich eine dämpfende Wirkung auf stetig steigende Mieten hat, müsste das Verhältnis von 20 Prozent auf zehn Prozent abgesenkt werden. Der Mietspiegel wurde erst kürzlich umfassend reformiert und gestärkt. Seine Nutzung kann und sollte dazu beitragen, dass Neumieten nicht zu stark erhöht werden können.
Es ist bemerkenswert, dass der Gesetzentwurf nun von der Bayerischen Koalition aus CSU und Freien Wählern eingebracht wird – hat sich die Union doch bisher immer gegen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Mietpreisanstiegs gewehrt. Wenn der Staatsregierung etwas am Schutz von Mieterinnen und Mietern liegt, dann erwarte ich, dass dem Gesetz zustimmt und zudem beantragt, die Grenze von 20 Prozent auf zehn Prozent abzusenken.
PM 10.2.22