Auch in Leipzig müssen erwerbstätige Menschen in Notunterkünften leben, weil sie keine Wohnung haben. Die Stadt beziffert ihren Anteil auf mindestens drei Prozent der zwischen 600 und 800 Menschen, die in den vergangenen zweieinhalb Jahren eine Notschlafstelle nutzten. Die Zahl könnte höher liegen, denn die Aufnahme einer Tätigkeit während des Aufenthalts wird nicht zwingend erfasst.
Anlass der Wohnungslosigkeit sind (Miet-)Schulden, Suchterkrankungen und Wohnungsverweise im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, wie eine aktuelle Anfrage der Linksfraktion (https://gleft.de/4rE) ergab. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hatte in ihrem Jahresbericht 2019 (https://www.bagw.de/de/neues/news.9260.html) auf einen wachsenden Anteil von wohnungslosen Erwerbstätigen hingewiesen und dafür auch den Niedriglohnsektor ausgemacht.
„Es ist dramatisch, dass Erwerbstätige auch in Leipzig Notunterkünfte nutzen müssen. Eine Ursache dürften auch hier steigende Mieten sein“, kommentiert Stadträtin Juliane Nagel.
Mit einem aktuellen Antrag „Barrierearmen Zugang zu Notunterkünften für Wohnungslose ermöglichen – Menschenrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt rücken“ (https://gleft.de/4rF) fordert die Linksfraktion unter anderem die Abschaffung der Gebühren für die Notunterkünfte. Insbesondere für Erwerbstätige bedeutet die Gebühr in Höhe von 5,00 Euro/Nacht auch eine hohe Belastung für eine Unterkunft mit derart niedrigem Standard. Zudem fordert die Fraktion, endlich Übernachtungsmöglichkeiten für Paare und Menschen mit Hunden zu etablieren, wie es bereits 2018 mit dem Fachplan Wohnungsnotfallhilfe beauftragt wurde.
„Oberstes politisches Ziel muss allerdings sein, das System der Notunterkünfte abzuschaffen und für jeden und jede das Recht auf Erhalt der Wohnung bzw. Zugang zu einer Wohnung zu gewährleisten. Auch wenn die Stadt mit dem „Housing-First-Projekt“ einen guten Weg zur Beendigung von Wohnungslosigkeit für zunächst 25 Personen geschaffen hat, muss noch viel mehr passieren. Wir fordern, dass die Stadt Leipzig zusammen mit den Freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und Selbstvertretungen von Wohnungs- und Obdachlosen einen Maßnahmeplan erarbeitet, der im Sinne des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 23.11.2020 Strategien zur Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 entwickelt.“
PM 21. Oktober 2021