Aus Anlass des Weltflüchtlingstages fordert die Linksfraktion im Sächsischen Landtag einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Geflüchteten. Die Kenia-Koalition lehnt die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für alle Geflüchteten bisher ab. Mein Statement:
Asylsuchende sind in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts oder als Geduldete nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Laut dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen ihnen nur eingeschränkte medizinische Leistungen zu, also sogenannte akute und Schmerzbehandlungen. Sie können zudem nicht einfach zum Arzt zu gehen, sondern müssen beim Sozialamt einen Behandlungsschein abholen. Nicht medizinisches Fachpersonal, sondern Behördenbeschäftigte entscheiden dann, ob eine Behandlung notwendig ist.
Zum 1. April 2020 hat die Landeshauptstadt Dresden die elektronische Gesundheitskarte für die bisher ausgeschlossenen Geflüchteten eingeführt. Der Leipziger Stadtrat entschloss sich am 10. Juni ebenfalls dazu. Nötig wäre eine landesweite Lösung, die Sozialministerin Köpping allerdings ablehnt (Drucksache 7/1984).
Dabei zeigt die Coronavirus-Pandemie, wie wichtig eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung ist, zu der alle Zugang haben. Das muss endlich auch für die Geflüchteten gelten.
Wir schlagen vor, dass die Staatsregierung eine Landesrahmenvereinbarung mit den Krankenkassen abschließt, auf deren Grundlage Gesundheitskarten für die Geflüchteten eingeführt werden können. Wir freuen uns, dass Dresden und Leipzig diesen Weg selbst beschreiten. Die wesentlich einfachere Lösung wäre aber, dass das Land aktiv wird und damit dem Weg von acht anderen Bundesländern einschlägt. Zuletzt hatte Thüringen im Jahr 2017 die landesweite Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt.
Die Karte hilft sinnlose Bürokratie bei den kommunalen Leistungsbehörden abzubauen und räumt Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung aus dem Weg, die sonst zur Verschleppung und Chronifizierung von Krankheiten führen können. Zudem könnte die kommunale Ebene durch eine Kostenübernahmegarantie des Landes für die Krankenbehandlungskosten finanziell entlastet werden.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 heißt es: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Wir fordern die sächsische Regierung auf: Beenden Sie endlich die Ungleichbehandlung bei der Gesundheitsversorgung!
PM 20. Juni 2020