Durch Anfragen an verschiedene verantwortliche Stellen habe ich Informationen zum Umgang mit Wohnungslosen gesammelt. Dies betrifft vor allem die Stadt Leipzig. Ich veröffentliche hier die Essenz:
Übernachtungsmöglichkeiten
Die Stadt Leipzig hat zusätzliche zu den bestehenden Übernachtungshäusern in der Rückmarsdorfer Straße (für Männer), in der Scharnhorststraße (für Frauen), in der Chopinstraße (für Drogenabhängige) eine zusätzliche Übernachtungsmöglichkeit geschaffen. In der Torgauer Straße 290 stehen nun zusätzlich 25 Plätze für Männer zur Verfügung, die nach Aussagen des Sozialamtes gut genutzt werden. Insgesamt sind knapp 100 Plätze nutzbar. Das klingt angesichts der Zahlen der Menschen, die in den vergangenen Jahren die Notunterkünfte nutzten, wenig (zirka: 600 bis 700). Denkbar ist, dass ein Teil von Menschen trotzdem nicht in die Notunterkünfte gehen, bei Bekannten untergekommen sind oder sich anders zu helfen suchen.
Eine wichtige Entscheidung ist mit der Aussetzung von Gebühren für die Nutzung der Übernachtungsmöglichkeiten (bisher 5 Euro/ Nacht) getroffen wurden. Dies gilt zunächst bis 30.6.2020.
Tagestreffs
Die Tagestreffs für Wohnungslose sind seit 23.3.2020 geschlossen. Damit sind wichtige Anlaufstellen zum Aufenthalt, zum Waschen u.v.m. weggefallen. Post kann dort weiterhin abgeholt werden. Alternativ haben zum Aufenthalt nun die Notunterkünfte ganztags geöffnet.
Gesundheitsversorgung/ Quarantäne
Auch Menschen ohne Krankenversicherung haben Zugang zu Tests und Behandlung. Nichts desto trotz bleibt das Problem der akuten Benachteiligung bei der allgemeinen Gesundheitsversorgung und der Barrieren zum Arzt zu gehen.
Häusliche Quarantäne ist in Sammelunterkünften faktisch nicht möglich. Die Stadt Leipzig ist dabei am Standort Torgauer Straße einen Wohncontainer als Quarantäne-Unterkunft vorzubereiten.
Waschen & Hygiene
In Hamburg wurde das St. Pauli-Bad geöffnet, um Wohnungslosen dort Waschen und Duschen zu ermöglichen. Die Stadt Leipzig plant so etwas nicht. Dusch- und Waschmöglichkeiten sowie WCs stünden in allen Notschlafstellen zur Verfügung. Zudem haben in einzelnen Kirchen Wcs und auch Waschmöglichkeiten geöffnet.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen gelten in Sachsen auch für wohnungslose Menschen. Auf meine Frage ob Wohnungslose, die „ohne triftigen Grund“ im öffentlichen Raum angetroffen werden, sanktioniert werden, antwortet das Sozialministerium, dass Verstöße auch hier als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Das Zelten im öffentlichen Raum, für Wohnungslose gerade jetzt eine mögliche Alternative, sei durch die Polizeiverordnung sowieso jenseits offizieller Zelt/Campingplätze verboten.
Als LINKE sprechen wir denen unsere Anerkennung aus, die als Sozialarbeiter*innen auf der Straße oder in den Notunterkünften und als Ehrenamtliche weiter für Wohnungslose ansprechbar sind und Unterstützung bieten. Sammelunterkünfte halten wir für keine gute Variante um Menschen zu schützen. Die Öffnung eines zentrumsnahen Hotels wäre die bessere Alternative. Dort hätten Menschen eigene Wohneinheiten und könnte auch mit dem/der Liebsten unterkommen, was in den Notunterkünften nicht geht.
Schwierig sind die Ausgangsbeschränkungen für Wohnungslose. Wie soll jemand, der kein zu Hause hat, zu Hause bleiben?! In diesen Fällen sollte unbedingt von Sanktionen abgesehen werden.
Nicht zuletzt fällt nun die schlechte Gesundheitsversorgung vieler auf der Straße lebender Menschen ins Auge. Es bräuchte hier dringend eine barrierefreie medizinische Anlaufstelle und die einfache (Wieder)Aufnahme in die Krankenkasse für die, die keine Krankenversicherung mehr haben.
Über das Thema unterhalte ich mich auch in den linXXnet-talXX mit Dr. Luisa Schneider vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung.