Die Linksfraktion will die von Affären geschüttelte „Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien“ (SLM) mit einem parlamentarischen Vorstoß aus der Krise führen. Dazu hat sie einen Antrag (Parlaments-Drucksache 7/156) in den Landtag eingebracht. Darin fordert sie von der Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der SLM.
Ich habe mich dazu als Mitglied der SLM-Versammlung gemeinsam mit der medienpolitischen Sprecherin Antje Feiks zu Wort gemeldet:
Noch vor der Wahl hatten CDU, SPD und GRÜNE mit der umstrittenen Nachwahl des Medienrates die undemokratische Struktur der SLM verfestigt. Wir unterstützen dagegen die Position der Versammlung der SLM: Dass die 35 Vertreter*innen gesellschaftlich relevanter Gruppierungen, Vereine und Verbände keinerlei Entscheidungsbefugnis haben und alle Macht in der Hand des fünfköpfigen Medienrates liegt, „entspricht nicht dem Verständnis demokratischer Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse“. Die von der Versammlung geforderte „Neuordnung“ wollen wir mit unserem Antrag auf den Weg bringen. Der Prozess der Meinungsbildung in der Versammlung war ein langer, die Debatten um eine Neustrukturierung der SLM wurden gewissenhaft und demokratisch geführt. Als LINKE haben wir uns daran konstruktiv beteiligt und unsere Meinung klar eingebracht: Ein paar Brotkrumen reichen nicht, es muss jetzt um eine strukturelle Neuaufstellung gehen!
Die CDU hatte diese Entmachtung der Zivilgesellschaft in der SLM 2001 im Alleingang durchgedrückt. Einzig unsere Fraktion blieb ihrer Kritik an dieser im Vergleich der 14 Landesmedienanstalten einmalig undemokratischen Struktur treu. Die wechselnden Koalitionspartner SPD und FDP konnten sich nicht zum Handeln entschließen. Nun zu Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU, GRÜNEN und SPD machen wir erneut Druck und greifen damit die Forderungen auf, die die SLM-Versammlung unlängst in einem Brief an den Landtag bekräftigt hatte.
An die Stelle des Medienrats soll ein*e Direktor*in gesetzt werden, als Vollzugsorgan für die Versammlung, die zudem selbst weiterentwickelt werden muss, um die Vielfalt der Gesellschaft noch besser widerzuspiegeln. Zugleich soll die Versammlung transparenter werden, durch grundsätzliche Öffentlichkeit ihrer Sitzungen. Der Landtag soll die medienfachliche Kompetenz der SLM durch befristete Entsendung von fünf Expert*innen auf den Gebieten Medienwirtschaft, Informations- und Rundfunktechnologie, Medienrecht, quantitative und qualitative Medienforschung stärken. Das alles ist kein Selbstzweck: Es geht um bestmögliche Förderung der regionalen und lokalen Medienvielfalt und eine auskömmliche Finanzierung der Anbieter*innen nichtkommerziellen Rundfunks. Klar ist auch: Es kann nicht immer nur um Quote gehen, sondern auch um Förderung von mehr Qualität von Rundfunk- und Medienprogrammen!