Im Vogtlandkreis wurden offensichtlich systematisch Daten von Versammlungsanmelder*innen an den Inlandsgeheimdienst weitergegeben, Dazu melde auch ich mich zu Wort:
Die Praxis des Ordnungsamtes im Vogtlandkreis ist womöglich kein Einzelfall. Bereits vor über zwei Jahren habe ich mich als Betroffene einer Datenweitergabe durch die Versammlungsbehörde in Nordsachsen an die Staatsregierung gewandt und diese Praxis hinterfragt.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 6/8372) verweist das Innenministerium darauf, dass diese Praxis punktuell angewendet wird. Rechtsgrundlage dafür sei das Sächsische Verfassungsschutzgesetz. Über die Zahl der entsprechend vorgenommenen Datenübermittlungen lägen dem Innenministerium dagegen keine Informationen vor, der Arbeitsaufwand, diese zu erheben, sei zu groß.
Was im Vogtlandkreis mit den Daten von Anmelder*innen geschieht, spottet jeder Beschreibung und ist ein Indiz dafür, dass in sächsischen Behörden offensichtlich Kenntnisse über das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Datenschutzregelungen fehlen. Dass es hier wieder einmal die Versammlungsbehörde im Vogtlandkreis betrifft, die durch fragwürdiges Agieren auffällt – erinnert sei an den Umgang mit dem Aufmarsch des Dritten Weges zuletzt am 1. Mai 2019 – zeigt, dass es hier dringenden Bedarf gibt, über Grundlagen des Versammlungsrechtes und Datenschutzes aufgeklärt zu werden.
DIE LINKE fordert Aufklärung und eine landesweite Überprüfung der diesbezüglichen Praxis von Versammlungsbehörden. Die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit muss auch in Sachsen geschützt sein und darf nicht durch den willkürlichen oder gar kriminalisierenden Umgang mit Daten von Anmelder*innen beeinträchtigt werden. Hier ist das Sächsische Innenministerium als Rechtsaufsicht über den Ordnungsämtern in besonderer Weise gefordert.
PM 14. August 2019