Ausgehend von einem Beitrag im Stadtmagazin Kreuzer und in der taz zu „Gefährlichen Orten“ hat das Dresdner Freie Radio coloradio mit mir über dieses Thema gesprochen.
Das Konstrukt der „gefährlichen Orte“ unterläuft die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaat. Die Polizei entscheidet nicht nach prüfbaren Kriterien, sondern anhand von „Erfahrungswissen“ und „Wahrnehmungen“ über die Einrichtung dieser Sonderzonen, in denen sie dann Menschen kontrollieren und durchsuchen, also Grundrechtseingriffe vornehmen darf.
Weder die Betroffenen selbst noch ich als demokratisch gewählte Abgeordnete können die Voraussetzungen zur Einstufung als „gefährlicher Ort“ überprüfen oder hinterfragen.
Im Gegensatz zu den Kontrollbereichen gibt es zudem keine Berichtspflicht durch die Polizei. Und nicht zuletzt wird nicht proaktiv bekannt gegeben wo diese „gefährlichen Orte“ definiert sind.
Ich meine: Das ist eine Paradebeispiel für polizeiliche Willkür. Diese Regelung ist seit 1999 Bestandteil des sächsischen Polizeigesetzes und bisher kaum bekannt. Es muss endlich eine breite kritische Diskussion darüber beginnen.
> zum Gespräch mit coloradio (24. März 2019)
Bild: CC by De Havilland