Die wenigsten Abgeordneten im Sächsischen Landtag haben ihre (Neben)Einkünfte veröffentlicht und nur ein Bruchteil davon legen ihre Ausgaben der erhaltenen Steuergelder offen1, dies soll sich ändern. Außerdem fordern die beiden Landtagsabgeordneten Juliane Nagel und Marco Böhme eine Kranken- und Rentenkasse für alle, in die auch Abgeordnete einzahlen sollen:
Für uns ist es selbstverständlich, dass sämtliche Einkommen von gewählten Mandatsträger*Innen offengelegt werden sollten. Auch Kleinstbeträge von monatlich unter 1000 € müssen dazu zählen, was allerdings derzeit beim Landtagspräsidenten und damit der Öffentlichkeit nicht angezeigt werden muss. Dort beginnt die Anzeigepflicht für Nebeneinkünfte erst ab 1000 € im Monat2. Unsere (Neben)Einkünfte und vor allem unsere Ausgaben der Öffentlichen Gelder veröffentlichen wir seit Beginn unserer Mandatszeit im Jahr 2014 freiwillig unter unseren Internetseiten https://jule.linxxnet.de/ und https://marco.linxxnet.de/ und fordern das auch von unseren Abgeordnetenkolleg*innen, weil es hier um öffentliche Mandate und letztlich Steuergeldern geht.
Weiterhin fordern wir, dass sich auch Abgeordnete an der solidarisch finanzierten Kranken- und Rentenversicherung beteiligen und von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, statt in den Pensionsfonds oder in privaten Versicherungen in die gesetzlichen Kassen einzuzahlen. Abgeordnete erhalten dafür einen entsprechenden Betrag von der Parlamentsverwaltung, der sich jeweils an den gesetzlichen Höchstbeträgen anlehnt. Wir fordern, dass die gesetzlichen Kassen gestärkt werden und sich Besserverdienende nicht in eigene Systeme wie Pensionsfonds oder private Versicherungen zurückziehen. Solidarität funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Daher sind wir seit Legislaturbeginn 2014 gesetzlich rentenversichert wie maximal 13 andere Abgeordnete3 im Landtag und zahlen selbstverständlich auch in die gesetzliche Krankenversicherung.
1 Siehe jeweilige öffentliche Internetseiten der sächsischen Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene
2 https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/geschaeftsordnung-des-saechsischen-landtags-87.cshtml#Anlage1 Abschnitt B
3 vgl. sächsischer Doppelhaushalt 2017/18 https://www.finanzen.sachsen.de/download/EP_01.pdf (Seite 16) : Vorsorgebetrag der Abgeordneten für Rentenoption 191.100 € geteilt durch 12 Monate und ca. 1209 € Rentenversicherungsbeitrag = 13 Personen. Eine offizielle Kleine Anfrage dazu wurde von der Landtagsverwaltung nicht zugelassen.