Der umstrittene Abschiebeversuch eines tunesischen Geflüchteten aus Schmiedeberg/ Reichstädt, über den die „Sächsische Zeitung“ am 2.3. berichtete, hat ein parlamentarisches Nachspiel: Ich habe dazu jetzt eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/12651) eingereicht und kommentiere:
Am vergangenen Mittwoch versucht die Polizei, den Mann tunesischer Staatsbürgerschaft in der Gemeinschaftsunterkunft in Schmiedeberg abzuholen. Als sie ihn dort nicht antrafen, fuhren die Beamt*innen weiter nach Reichstädt, zum Haus seiner Ehefrau, die deutsche Staatsbürgerin ist, und der Kinder, für die er Verantwortung übernommen hat. Der Betroffene, der gewarnt wurde, versuchte, durch das Fenster des von der Polizei umstellten Hauses zu fliehen, doch Beamt*innen standen bereits davor und drückten dagegen. Dabei wurde das Fenster zerstört. Die Polizei drang durch eine offene Tür ungefragt in die Wohnung ein und durchsuchte jeden Winkel. Damit traten sie das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung mit Füßen. Die Kinder mussten mit ansehen, wie ihre Mutter ihren Mann aus dem gemeinsamen Haus fliehen sah. Als die Frau ein paar Stunden später Anzeige erstatten will, wird ihr zunächst nicht einmal dazu die Möglichkeit gegeben.
Das Ganze geschah, obwohl die Ausländerbehörde das fast ein Jahr verheiratete Paar für den 12. März noch einmal vorgeladen hatte, um den aufenthaltsrechtlichen Status zu klären. Offenbar war geplant, auch diesen Betroffenen am selben Tag vom Flughafen Leipzig/ Halle abzuschieben. 25 Menschen saßen in dem Flieger nach Tunesien. Wäre der Zugriff gelungen, hätte es wohl keine Möglichkeiten mehr gegeben, irgendetwas für ihn und sein Grundrecht auf Ehe und Familie zu tun. Die sächsische Logik, mit wirklich allen Mitteln abzuschieben, koste es was es wolle, denn die Rechte „der anderen“ sind weniger wert als „unsere“, muss immer wieder laut angeprangert werden.
Familie und ihre Sicherheit spielen in den Köpfen derjenigen, die Abschiebungen organisieren und durchführen, ganz offensichtlich keine Rolle. Genauso wenig wie Kindeswohl, Unverletzlichkeit der Wohnung und körperliche Unversehrtheit. Die Ermittlungen im Zuge der Strafanzeige der betroffenen Ehefrau müssen intensiv und zügig vorangetrieben werden. Das betroffene Paar und ihre Kinder wurden eindeutig in ihren Grundrechten verletzt. Zudem muss mindestens eine Entschädigung für die Sachbeschädigung folgen. Viel wichtiger aber: Die Ausländerbehörde hat jetzt den Aufenthalt des Mannes zu festigen und keine Sperenzchen mehr bei der Prüfung zu machen. Dafür hat sie vergangene Woche zu viel eskaliert.
PM 05. März 2018