Integration braucht verbindliche und belastbare Strukturen – Migrationsbeauftragte in den Kommunen und Landkreisen verbindlich einrichten!

Im Landtagsplenum am 15. November 2017 wurde der Gesetzesentwurf meiner Fraktion „Kommunale Integrationsbeauftragte“ diskutiert und – leider – von einer Mehrheit aus CDU, SPD und AfD abgelehnt. Damit wurde ein weiteres Mal versäumt verbindliche Strukturen zur Förderung der Teilhabe von MigrantInnen und zur interkulturellen Öffnung zu schaffen bzw, zu stärken. An dieser Stelle ist meine Rede dokumentiert:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zwei Gewissheiten am Anfang:

1. Deutschland ist ein Einwanderungsland.

2. Integration braucht verbindliche und belastbare Strukturen.

War Sachsen bis vor zwei Jahren ein Entwicklungsland in Sachen Migration, nähern wir uns nun auch in Trippelschritten der westdeutschen Realität an. Im Jahr 2017 lebten mehr als 190.000 Menschen mit nicht-deutscher Nationalität in Sachsen, hinzu kommen die, die eingebürgert sind oder bereits in 2. oder gar 3. Generation hier leben und deren Zahl schwer zu erfassen ist. Insgesamt leben in Sachsen zirka 267.000 Menschen mit Migrationshintergrund.

Wir können uns noch zu gut an die Situation im Jahr 2015 erinnern als auch die Zahl der nach Sachsen zugewiesenen Geflüchteten sprunghaft stieg. Wir können uns noch zu gut daran erinnern, wie staatliche Strukturen überfordert waren für das grundlegendste für die Schutzsuchenden Menschen zu sorgen. Und wir wissen genau dass es auch in Sachsen Tausende, ja Zehntausende Menschen waren, die ehrenamtlich für Aufnahme, Versorgung und Integration der Geflüchteten sorgten und sorgen.

Seitdem ist einiges passiert. Vor allem durch das Integrationsministerium wurden zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Leerstellen füllen, wie die Förderrichtlinie Soziale Betreuung oder Integrative Maßnahmen mit ihren zahlreichen Förderkategorien, die sich vor allem an die kommunale Ebene richten, darunter auch die Kommunalen IntegrationskoordinatorInnen.

Wir wollen keine Doppelstrukturen, wir wollen Verbindlichkeit. Wir wollen belastbare Strukturen etablieren, die nicht unter permanentem Haushaltsvorbehalt stehen und deren Inanspruchnahme vom good will kommunaler Gebietskörperschaften abhängen. Denn: Auch wenn die Zahlen Geflüchteter sinken, müssen wir die Realität eines anhaltenden Zuzugs, ob durch Zuweisung von Asylsuchenden, durch Studien- oder Arbeitsaufenthalte von EU-BürgerInnen oder DrittstaatlerInnen oder Niederlassung von Migrantinnen und Migranten aus weiteren Gründen anerkennen und müssen uns weiterhin auf diese Realität einstellen.

Ein Schritt von vielen wäre es, die Stellen zu stärken, die die Belange von Migrantinnen und Migranten wahren einerseits, die in diesem Sinne aber eben auch in die staatlichen Verwaltungen und die Mehrheitsgesellschaft hinein wirken: Die kommunalen Ausländer–, Integrations- oder wie wir vorschlagen: Migrationsbeauftragten. Kommunale Migrationsbeauftragte können die Lücke ausfüllen, die die Ausländerbehörden aufgrund ihrer ordnungsrechtlichen Ausrichtung nicht zu leisten vermögen.

Mit unserem Gesetzesentwurf wollen genau dies tun. Denn an den Orten, wo es Ausländer- oder Integrationsbeauftragte überhaupt gibt, arbeiten sie oft ehrenamtlich oder haben neben den Belangen der Migrantinnen und Migranten auch noch die von Frauen und Gleichstellung oder Menschen mit Behinderungen auf dem Tisch.

Wir meinen, dass in die Gemeinde- und in die Landkreisordnung die Pflicht zur Bestellung von Migrationsbeauftragten verankert werden soll. In Großen Kreisstädten, Kreisfreien Städten und in den Landkreisen sollen die Beauftragten hauptamtlich arbeiten. Denn dies ist notwendig. Die Palette der Arbeit ist breit und reicht vom Einsatz für Bildung, Erziehung und Spracherwerb, Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, für den Zugang zu den Angeboten im Sozial- und Gesundheitsbereich und ihre interkulturelle Öffnung, wie auch für die der öffentlichen Verwaltung insgesamt, bis hin zur Organisation interkultureller und interreligiöser Dialoge und der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.

Angeregt durch die Sachverständigen, die in Sachsen bereits als Integrations- bzw Migrationsbeauftragte arbeiten, haben wir per Änderungsantrag außerdem klar gestellt, dass die Beauftragten unabhängig und weisungsfrei arbeiten sollen. So wie es bereits heute bei den übrigen Beauftragten ist.

Nun kamen in den Ausschussdebatten diverse Argumente gegen unseren Gesetzesentwurf:

1. Der Gesetzesentwurf würde in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen.

Ja, meine Güte: Wir sind der Gesetzgeber und können – wenn Empfehlungen nicht greifen, wie im Fall der Ausländerbeauftragten zu beobachten – durchaus lenkend eingreifen und die Rahmenbedingungen der kommunalen Politik gestalten. Integration ist eine öffentliche Aufgabe, die in den Kommunen geschieht. Mit der von uns vorgeschlagenen Neuregelung in Gemeinde- und Landkreisordnung sorgen wir für rechtliche Sicherheit. Zudem werden die dadurch entstehenden finanziellen Mehraufwendungen den kommunalen Gebietskörperschaften nach unserer Vorstellung durch den Freistaat im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erstattet werden.

2. Die unlängst vorgelegte Novelle zur Gemeinde- und Landkreisordnung durch die Staatsregierung würde die Thematik ausreichend behandeln.

Das ist schlicht und einfach falsch. Denn im Gesetzesentwurf der Staatsregierung wird lediglich bekräftigt, dass die Bestellung von „Beauftragten für Migration und Integration“ in den Kreisfreien Städten wünschenswert wäre. Dies ist weitestgehend eine Bestätigung des Status quo, unser Gesetzesentwurf allerdings geht weiter.

3. Zu den irrationalen und latent hetzerischen Anwürfen, dass die Installation von Migrationsbeauftragten quasi zur Überfremdung führen und unnötige Spielwiesen schaffen würde, nur so viel: Das zu bestellende Feld existiert mit zahlreichen in den Kommunen lebenden MigrantInnen bereits. Wer dies unbestellt lässt, handelt fahrlässig. An die Adresse der AfD und ihrer Spaltprodukte sei zudem gerichtet: Kein Migrant und keine Geflüchtete würde wohl nach Deutschland kommen, weil es kommunale Migrationsbeauftragte gibt.

Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen,

Integration ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf. Die Schaffung von Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten für neue MitbürgerInnen und Mitmenschen mit Migrationshintergrund wird uns sicherlich noch eine lange Zeit beschäftigen, ja, sie wird sicherlich nie vollends abgeschlossen sein. Insbesondere in Sachsen haben wir hier noch viel zu tun, denn viel zu lange wurde das Thema, wurde die Existenz von Geflüchteten und MigrantInnen als irrelevante Nebensache abgetan. Und wir dürfen diese Aufgabe nicht zurückweisen in der Hoffnung, dass die MigrantInnen Sachsen wieder den Rücken kehren.

Nur wer Teil der Gesellschaft werden kann, wird diese Gesellschaft auch als seine bzw. ihre verstehen. Integration ist dabei nicht nur Aufgabe der neu Hinzukommenden, sondern auch der Mehrheitsgesellschaft, insbesondere der Verwaltungen, der Behörden. Genau diese immense öffentliche Querschnittsausgabe mit verschiedenen Zielgruppen ist aus unserer Sicht Aufgabe der kommunalen Migrationsbeauftragten, die dort wirken, wo Integration ganz praktisch passiert: In den sächsischen Städten und Gemeinden. Und ganz nachdrücklich sei erwähnt, dass die Erfüllung von Querschnittsaufgaben nur funktioniert, wenn es starke und unnachgiebige verantwortliche Koordinierungsstellen gibt. Eben die Migrationsbeauftragten.

Es ist müßig, darüber zu streiten, wem die gesetzliche Aufgabe der Integration obliegt. Der Landkreistag macht es sich an dieser Stelle mit seiner Stellungnahme zu einfach, indem er die Aufgabe für die Landkreise faktisch zurückweist. Hinter juristischen Erwägungen vermag man darin eher die ideelle Zurückweisung der Aufgabe an sich erkennen, man kann sicher nicht nur mutmaßen, dass es Gemeinden gibt, die Geflüchtete lieber schnell wieder loswerden wollen. Leider atmet die Stellungnahme des Landkreistages genau diesen Geist einer nur vorübergehenden Last.

Aber so geht das aus unserer Sicht nicht. Es geht längst nicht mehr nur um die MigrantInnen, sondern eine funktionierende Gesamtgesellschaft, so Etelka Kobuss, die Migrationsbeauftragte der Stadt Chemnitz, in ihrer Stellungnahme.

Ein kleines Stück dieser Aufgabe nehmen wir mit unserem Gesetzesentwurf an und bitten Sie um ihre Zustimmung!

>> Link zum Gesetzesentwurf

Bild: https://www.rosalux.de/publikation/id/14813/einwanderungsschland/

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