Versammlungsfreiheit auch für Protest gegen Legida ermöglichen

Auch ich übe Kritik an der Verlegung der Mahnwache des Zeigner-Hauses an den Stolpersteinen am Dittrichring, die für Montag, den 1. Februar als eine Protestform gegen den Aufmarsch von Legida geplant ist

Die LINKE Stadträtin Juliane Nagel, die am Montag, 1.2.2016 selbst Anmelderin einer Demonstration gegen die rassistische Hetze von Legida ist, äußert zum Auflagenbescheid des Leipziger Ordnungsamtes für das Erich-Zeigner-Haus, das am Montag zu einer Mahnwache an den Stolpersteinen für die jüdische Familie Frankenthal am Dittrichring 13 aufruft:

„Der Vorschlag der Versammlungsbehörde die Mahnwache an den Stolpersteinen für Opfer des Nationalsozialismus zeitlich zu beauflagen und statt 18 Uhr erst 21 Uhr stattfinden zu lassen kann nur ein schlechter Scherz sein. Für Scherze ist der Anlass der Versammlung des Zeigner-Hauses allerdings zu ernst.

Die Mahnwache fungiert natürlich auch als inhaltliche Protestversammlung gegen den Aufmarsch von Legida, der ab 19 Uhr vom Richard-Wagner-Platz seine Route über den West-Ring nehmen soll. Wenn man über die aktuelle Hetze von rechts redet, kann die nationalsozialistische Vergangenheit, die vielfaches Leid über die Welt gebracht hat, nicht ausgeblendet werden.

Das Ordnungsamt muss sich fragen lassen inwiefern nicht mildere Mittel als eine zeitliche Beauflagung der Mahnwache möglich gewesen wäre.

Skandalös an dem Vorgang ist allerdings vor allem der ergangene Auflagenbescheid, mit dem die Versammlungsbehörde unterstellt, es könnte zu „schwerwiegenden Störungen der Versammlung von Legida“ aus der vom Erich-Zeigner-Haus angemeldeten Mahnwache heraus kommen.

Für diese Gefahreneinschätzung muss ein Potpourri aus verschiedensten Vorgängen hinhalten, die mit den Aktivitäten des Zeigner e.V. allerdings nichts zu tun haben.

Wie bereits am 11. Januar 2016 wird somit die Versammlungsfreiheit für die, die gegen die menschenfeindliche Stimmungsmache von Legida protestieren wollen, eingeschränkt, während weite Teile des Ringes Legida vorbehalten bleiben.

Die Entscheidung der Versammlungsbehörde korrespondiert in keiner Weise mit den Aussagen, die sowohl von Oberbürgermeister Burkhard Jung als auch Polizeipräsident Merbitz erst jüngst wieder getroffen wurden. Beide erteilten Legida eine klare politische Absage.

Und auch wenn das Versammlungsrecht – richtigerweise – keine Entscheidungen nach politischen Präferenzen zulässt, muss Protest in Hör- und Sichtweite möglich gemacht werden.“

PM 31.1.2016

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