Voraussichtlich im Februar 2017 soll in Leipzig-Meusdorf eine Unterkunft für über 200 Geflüchtete ans Netz gehen. Die Wellen schlagen seit längerem hoch.
Im Jahr 2016 rechnet die Stadt Leipzig mit bis zu 4000 neu ankommenden geflüchteten Menschen. Die Stadt prüft unter Hochdruck Unterbringungsmöglichkeiten. Auch die Nutzung eines Objektes im Ortsteil Meusdorf wird ins Auge gefasst.
Es handelt sich dabei um die ehemalige Lene-Voigt-Schule in der Höltystraße. Diese steht seit 2005 leer. Eine Nutzung als Schule ist nicht wieder vorgesehen.
Die Stadt Leipzig hatte bereits im Herbst 2015 begonnen AnwohnerInnen über die Prüfungen zu informieren, um die Sache – im Falle der tatsächlich beabsichtigten Nutzung – wasserdicht zu machen. Schon seinerzeit gründete sich die Facebook-Gruppe „Meusdorf sagt NEIN zum Asylantenheim“, die im November nur 10, aktuell jedoch über 500 Mitglieder hat.
Am Montag, 18. April 2016 sollte nun eine Informationsveranstaltung der Stadt zum Vorhaben stattfinden. Die Veranstaltung wurde allerdings abgebrochen.
Nur 100 Menschen fanden in der Aula des Beruflichen Schulzentrums in der Crednerstraße in Probstheida Platz, etwa nochmal so viele begehrten Einlass. Als eine Gruppe sich mit dem Ruf „Wir wollen rein“ Zutritt verschaffte, eskalierte die Situation. Daraufhin kam Polizei vor Ort und die Szenerie wurde aufgelöst.
Eine Wiederholung der Veranstaltung in einem hoffentlich passenden Raum ist zu erwarten. Die Vorgänge am Montagabend dürften wenig zur Entspannung der sowieso aufgeheizten Stimmung im Ortsteil beigetragen haben. Ebenso wenig das Flugblatt, das bereits im November letzten Jahres in Meusdorf kursierte (siehe unten). Die Stimmungsmache hatte übrigens schon handfeste Konsequenzen: Am 30.1.16 versuchte eine Gruppe von fünf bis sieben Personen in den Abendstunden einen selbstgebauten Sprengsatz zu zünden. Nach Angaben des Operativen Abwehrzentrums bestand er aus Spraydosen, Grillanzünder und Papier. Der Körper sollte vor der Hausfassade der künftigen Flüchtlingsunterkunft detonieren, was allerdings scheiterte. Die Polizei ermittelt wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
Hier mein Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem im November 2015 verteilten Flugblatt.
Mit einem mit „Nachdenken“ überschriebenen Flugblatt (hier als Scan) werden in Meusdorf gezielt Falschinformationen zum Thema Asyl verbreitet – Motiv ist offenkundig Rassismus zu schüren und gegen die Nutzung der ehemaligen Schule aufzuwiegeln.
Ein kurzer Kommentar:
Im verteilten Pamphlet heißt es, dass Flüchtlinge „in der überwiegenden Mehrzahl illegale Einwanderer sind“ und darum „kein Recht [hätten] in Deutschland Asyl zu beantragen bzw. sich den Status des Flüchtlings nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkennen zu lassen“.
Entweder haben die AutorInnen in den zahlreichen Informationsveranstaltungen, Medienberichten schlecht aufgepasst, nachlässig im Internet nachgelesen oder sie verdrehen – was zu vermuten ist –die Tatsachen motiviert.
Denn: Asyl zu suchen ist ein unveräußerliches, individuelles Recht. In einem theoretisch rechtsstaatlich abgesicherten Asylverfahren wird dann vom deutschen Staat geprüft ob ein legitimer Asylgrund nach § 16a Grundgesetz vorliegt, ob eine Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention oder ein subsidiärer Schutzstatus zugestanden wird oder ob es Abschiebehindernisse gibt, obwohl das Asylbegehr abgelehnt wurde. Natürlich müssen Menschen um Asyl zu beantragen erstmal ein Land betreten. Diese Möglichkeit ist mit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl 1993 extrem beschnitten, aber nicht unmöglich geworden. Eine größere Bedeutung als dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Asyl kommen jedoch internationale Übereinkünfte wie die Genfer Flüchtlingskonvention oder die EU-Qualifikationsrichtlinie zu.
Tatsächlich existiert in Deutschland die absurde Situation, dass Menschen, die zum Beispiel in Grenznähe aufgegriffen werden, mit Strafanzeigen wegen illegaler Einreise konfrontiert werden.
Die Justizminister der Länder haben am 12. November diesen Jahres mit Mehrheit beschlossen, eine ExpertInnenkommission zur Überprüfung der Strafbarkeit der illegale Einreise einzusetzen. Selbst Polizeigewerkschaften fordern Straffreiheit. Denn: Die meisten Verfahren werden wegen einer entsprechenden Schutzklausel in der GFK (Artikel 31 Absatz 1) wieder eingestellt. Auch in Sachsen wurde von 2012 bis 2014 der überwiegende Anteil – mindestens 80 % – dieser „Straftaten“ eingestellt (vgl Antwort auf Kleine Anfrage http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1279&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202)
Weiterhin wird im Flugblatt aus Meusdorf behauptet, dass die Stadt Leipzig „hohe Summen aufwenden will, um Menschen, die in der überwiegenden Mehrheit keinerlei Anspruch auf Unterstützung haben zu beherbergen und zu versorgen“.
1. Muss die Stadt die Unterbringung und Versorgung der ihr vom Freistaat Sachsen zugewiesenen Menschen gewährleisten, das ist ihre gesetzliche Pflicht. Vor allem handelt es sich aber um eine humanitäre Pflicht.
Klar kostet diese Aufgabe erstmal Geld. Es muss darum gehen dafür zu sorgen, dass Geflüchtete schnell ein selbst bestimmtes Leben führen und z.B. auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Selbstbestimmung verhindern bestehende Gesetze und die Behördenpraxis.
2. Befindet sich die überwiegende Mehrheit derer, die in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, noch im Asylverfahren, d.h. es gibt noch keine finale Entscheidung über ihr Asylbegehr.
Seit Jahresbeginn 2015 kamen über 30 % der geflüchteten Menschen aus Syrien, die bekanntermaßen eine fast 100 %-tige Perspektive auf Anerkennung haben. Auch bei Geflüchteten aus dem Irak und Eritrea, die ebenfalls zu den Top 10 Herkunftsländern gehören, liegen die Anerkennungsquoten bei über 80 %.
Im vergangenen Jahr bekamen bundesweit über 50 % der geflüchteten Menschen einen Schutzstatus.
Jenseits der verbreiteten Falschinformationen darf in dem Pamphlet natürlich das Lamentieren über mangelnde Information und Kommunikation nicht fehlen. Es mutet schon eigenartig an: Die Stadt informiert frühzeitig,der Vorwurf bleibt derselbe. Auch hier entpuppt sich der Vorwurf mangelnder Information als Deckmäntelchen für menschenfeindliche Stimmungsmache.
Den Menschen in Meusdorf, die sich nicht vom Flugblatt beirren lassen wollen, sei empfohlen ins Gespräch miteinander, mit VertreterInnen von Stadt, Politik und Zivilgesellschaft zu kommen oder in Nachbar-Vierteln wie Stötteritz, Reudnitz oder Dölitz sich anzuschauen wie (geräuschlos) Asylunterkünfte funktionieren.
Was bringt ein gegeneinanderer eines Teils der Bevölkerung gegen Flüchtlinge?
Diese Frage kann sich jeder selbst beantworten wie Deutschland in ein paar Jahren aussieht wenn Flüchtlingsunterkünfte wöchentlich brennen und es auf den Straßen zu prügelleien kommt.
Ich möchte das nicht.
Ich möchte vielmehr, dass das Zusammenleben möglichst gut klappt. Dazu müssen die Flüchtlinge Deutsch lernen aber auch unsere Kultur kennenlernen und dafür müssen wir sie auf offen empfangen.
Alles andere nützt weder uns noch den Flüchtlingen etwas. Denn zuerst würde die Menschlichkeit in Deutschland sterben und dann der Gesellschaftliche Zusammenhalt und am Ende gäbe es vielleicht sogar eine Art Bürgerkrieg.
Ich empfinde das als den absolut falschen Weg, richtiger ist es unserer Werte nach innen zu uns selbst und nach außen zu den Flüchtlingen zu vertreten und uns dafür einzusetzen, dass wir in Deutschland Menschlichkeit, Würde, Solidarität, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit großschreiben.
Jeder kann dazu beitragen dass diese guten Werte in Deutschland erhalten bleiben!
Leben die Verfasser des Artikels und es Kommentars im Barclayweg? Wenn ja wie lange? Wir haben es erleben müssen was es heißt mit hunderten Ausländer in einer Straße zu wohnen. Deshalb haben wir große Angst davor das wieder, nun im reifen Alter, wo wir ruhig und friedlich leben möchten ertragen zu müssen. Die Bushaltestell Höltystraße, die wir bisher benutzt haben wird dann wohl für uns deutsche Bürger nicht mehr benutzbar sein.