Die Linksfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das aktive Wahlalter in Sachsen für Kommunalwahlen, Landtagswahlen und die Volksgesetzgebung auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll (Drucksache 8/4218). Am 11. März 2026 hörte der Rechtsausschuss dazu Sachverständige. Mein Statement mit dem Sachverständigen Tom Kemmner vom Stadtjugendring Leipzig:
„Die Anhörung hat den Handlungsbedarf unterstrichen: Sachsen braucht ein geringeres Wahlalter. Eine Senkung auf 16 Jahre wäre ein wichtiger Schritt, um die Demokratie zu stärken und jungen Menschen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen. Gerade in diesen bewegten Zeiten ist das unabdingbar und muss mit dem Ausbau der politischen Bildung verbunden sein.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass junge Menschen verantwortungsvoll wählen und sich intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen. Wenn sie wählen dürfen, kann das politisches Interesse früh fördern und demokratische Beteiligung langfristig stärken. Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitentscheiden. Junge Menschen verdienen unser Vertrauen und eine starke Stimme! Die Koalition sollte die Möglichkeit nutzen, mit uns auf eine verfassungsändernde Mehrheit hinzuarbeiten.
In zehn der 16 Bundesländer gilt darf man ab 16 die Kommunalvertretung wählen, in acht Bundesländern den Landtag – unlängst auch in Baden-Württemberg. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen haben CDU, SPD und FDP im Dezember dasselbe beschlossen. Das Europaparlament dürfen die jungen Leute bereits mitwählen. Wir sollten sie als Subjekte anerkennen, statt sie mit Planspielen abzuspeisen!“
Tom Kemmner, Geschäftsführer des Stadtjugendring Leipzig e.V., erklärt als Sachverständiger:
„Meine Perspektive ist die der Praxis, die Perspektive der Lebenswirklichkeit junger Menschen in Sachsen. In den vergangenen Jahren habe ich sehr viele junge Leute erlebt, die sich mit Wahlen, mit Politik und mit gesellschaftlichen Fragen beschäftigen. Für mich ist deshalb die Absenkung des aktiven Wahlalters keine Frage der juristischen Möglichkeiten. Sie ist vor allem eine Frage unserer Haltung gegenüber jungen Menschen. Die entscheidende Frage lautet: Trauen wir ihnen Verantwortung zu – oder nicht? Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen in der Jugendverbandsarbeit und Jugendarbeit plädiere ich für ein klares Ja.“
PM 11. März 2026