In Leipzig gab es seit November letzten Jahres 269 Verdachtsanzeigen auf überhöhte Mieten. Die Überhöhungen bewegen sich in einer Spanne von 20,19% und 652,10%. Das ergab eine Stadtratsanfrage der Linksfraktion (https://gleft.de/60y).
Überhöhte Mieten sind Ordnungswidrigkeiten, wenn sie ab 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50% überschritten, liegt Mietwucher vor, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Beispielhaft für konsequentes Handeln gegen Mietpreisüberhöhungen ist Leipzigs Partnerstadt Frankfurt am Main – zwischen 2020 und 2022 wurden dort fast 1.400 Verfahren gegen Mietwucher geführt und Bußgelder in Höhe von 321.000 Euro festgesetzt. Meine Erklärung mit Stadträtin Elisa Gerbsch: „Klare Kante gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher!“ weiterlesen