Etablierte Träger der Geflüchteten-Arbeit in Sachsen stehen mit ihren Projekten scheinbar vor dem Aus. Allein im Landkreis Leipzig haben nach Information der Linksfraktion vier Projekte Ablehnungen für die Finanzierung ihrer Vorhaben im Jahr 2021 erhalten. Darunter befinden sich neben ‚Bon Courage e.V.‘ auch das ‚Netzwerk für demokratische Kultur Wurzen‘. Aber auch Träger wie die ‚Villa‘ mit ihrem Projekt „Willkommen in Leipzig“ und das ‚AZ Conni‘ in Dresden mit seinem Kontaktcafé zur Wohnraumvermittlung, Beratung und Nachbegleitung erhielten Ablehnungsbescheide. Mein Statement:
Seit 2016 werden über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ Teil 1 zivilgesellschaftliche Projekte zur Unterstützung und Teilhabe von Geflüchteten unterstützt. So konnte sich über die Jahre ein Netz aus wichtigen Anlaufstellen entwickeln. Die Linksfraktion fordert nun die Aufstockung des Budgets für die „Integrativen Maßnahmen“, mehr Sicherheit für Projekte durch mehrjährige Förderung und transparente Entscheidungen über die Vergabe der Mittel.
„Kurz vor Weihnachten erhielten mehrere Träger der Geflüchteten- und Integrationsarbeit die Ablehnung ihrer Anträge auf Förderung nach Richtlinie „Integrative Maßnahmen“. Das sind echte Hiobsbotschaften. Besonders hart trifft es den Bornaer Verein ‚Bon Courage‘, der im Landkreis Leipzig Asylberatung anbietet und damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit von Asylentscheidungen leistet.
Ein Blick in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 zeigt, dass das Gesamtbudget der „Integrativen Maßnahmen“ bei 11,5 Millionen Euro pro Jahr stagniert. Das Antragsvolumen liegt allerdings mehr als fünfmal so hoch. Laut meiner Kleinen Anfrage wurden für das Jahr 2021 Anträge im Volumen von 20,8 Millionen gestellt, inklusive der mehrjährigen Projektanträge insgesamt 172 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 57 Millionen Euro.
Der Bedarf an Integrations- und Teilhabeprojekten für Migrant*innen ist weiterhin groß. Wie Ministerin Köpping selbst immer wieder sagt: „Integration ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf“. Die sinkende Zahl von Schutzsuchenden, die ihre Flucht nach Deutschland führt, ist längst kein Argument, diesem Bereich nicht weiter die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir fordern, dass die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ Teil 1 erheblich aufgestockt wird, damit die Projekte im kommenden Jahr ihre Arbeit fortsetzen können. Dazu werden wir in der Haushaltsdebatte einen konkreten Vorschlag vorlegen. Wir fordern zudem, dass die Projektförderung für zentrale Maßnahmen zu einer Strukturförderung weiterentwickelt wird. Ein Integrationsgesetz, wie wir es 2019 vorgelegt haben, könnte Basis für eine solche dauerhafte Förderung sein.
Nicht zuletzt muss die Entscheidung über die Vergabe der Mittel endlich transparent gestaltet werden. Es kann nicht sein, dass die SAB als Bank die inhaltlichen Entscheidungen über die Förderung von Projekten trifft. Wir fordern, dass die Förderentscheidungen der „Integrativen Maßnahmen“ zukünftig von einem Beirat gefällt werden, in dem Vertreter*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Parlament arbeiten. Dies ist sowohl beim Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ als auch bei den Partnerschaften für Demokratie in den Landkreisen und Kreisfreien Städten der Fall.“
Hinweis: Von Ablehnungen betroffene Projekte können sich sowohl beim ‚Netzwerk Tolerantes Sachsen‘ als auch bei der Linksfraktion Sachsen melden.
PM 21. Dezember 2020