Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Leipzig geht los: in engem Rahmen

Der Leipziger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. August die Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Damit wurde ein wichtiges Instrument auf den Weg gebracht, um der Umnutzung von dringend benötigtem Wohnraum in unserer Stadt einen Riegel vorzuschieben.

Als Linksfraktion freuen wir uns besonders über den Beschluss unseres Änderungsantrags, der die Satzung verschärft und die Stadt beauftragt ein Meldeformular zu schalten. Mein Statement mit Mathias Weber:

… Sprecher für Wohnen der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat: „Natürlich stehen wir als Linke voll und ganz hinter einer gutgemachten Zweckentfremdungssatzung. Der Leipziger Wohnungsmarkt ist nach wie vor angespannt. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, die bezahlbaren Wohnraum sichern.

Das Landesgesetz bildet jedoch einen massiven Flaschenhals, der sich stark einschränkend auf die Leipziger Satzung auswirkt. Die Fristen werden stark zugunsten der Eigentümer festgesetzt. Als wahrer Papiertiger wiegt jedoch, dass die Kommunen ins Sachsen kein Betretungsrecht haben. In der Gesamtschau kann man das sächsische Zweckentfremdungsverbotsgesetz als schwächstes im Vergleich aller anderen Bundesländer ansehen.“

Stadträtin Juliane Nagel ergänzt: „Zur Wahrheit gehört:Die sächsische Regierung hat eine Regelung zur Zweckentfremdung von Wohnraum viel zu lang hinausgezögert und den Rahmen zu einer wirksamen Reglementierung eng gesetzt. Die Stadt Leipzig und die Landtagsfraktion der Linken haben sich für eine Frist von sechs Monaten für die Zweckentfremdung von Leerstand ausgesprochen, jetzt sind es 12 Monate. Auch die gewerbliche Umnutzung oder das Verwahrlosenlassen von Wohnraum sind nicht als Zweckentfremdung definiert. Mit dem dürftigen und viel zu späten Landesgesetz sind und wertvolle Zeit und Habenhabe verlorengegangen.

Umso wichtiger ist es, dass die städtische Satzung nun schnell Anwendung findet. Auf Linke Initiative hin wird auf der Homepage der Stadt ein Meldeformular eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können so unbürokratisch Hinweise auf Zweckentfremdung an die Stadtverwaltung übermitteln.“

PM 21. August 2024

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