Die sächsische Regierungskoalition hat sich offenbar darauf verständigt, die Zweckentfremdung von Wohnraum per Gesetz zu verbieten. Mein Kommentar:
„Sachsens Kommunen endlich die Grundlage zum Einschreiten bekommen, wenn Wohnungen als Ferienunterkunft zweckentfremdet oder als Spekulationsobjekt nicht vermietet werden. Dafür haben wir lange Druck gemacht. Wir sind gespannt auf das angekündigte Gesetz, zumal die Koalition vor etwa einem Jahr unseren Gesetzentwurf (Drucksache 7/8495) abgelehnt hat. Wir hatten Satzungsermächtigungen für Kommunen gefordert, in denen die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Die Koalition hat dreieinhalb wertvolle Jahre verstreichen lassen. Politische Ränkespielchen sind CDU, Grünen und SPD offensichtlich wichtiger als Lösungen für Mieterinnen und Mieter.
Dresden und Leipzig müssen endlich die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden dürfen. Beide Städte haben den Freistaat längst eine Rechtsgrundlage gebeten. Laut Daten aus der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetz werden in Leipzig dauerhaft bis zu 2.000 Wohnungen als Ferienwohnungen angeboten, davon 80 Prozent komplette Wohnungen. In Dresden sind es dauerhaft etwa 1.500 Wohnungen, darunter sogar 86 Prozent komplett. In beiden Städten wird zudem wertvoller Wohnraum durch spekulativen Leerstand zweckentfremdet.
Wir werden einfordern, dass der Freistaat den Kommunen jene Mehrkosten erstattet, die für die Kontrolle und Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots anfallen.“
PM 14. Juni 2o23