Der Freiberger Stadtrat soll am 1. Februar darüber abstimmen, ob die Stadt ein für zwei Jahre befristetes Zuzugsverbot für Geflüchtete bei der Staatsregierung beantragt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag wendet sich mittels eines Dringlichen Antrages (Drucksache 6/12254), der voraussichtlich am 1. Februar im Plenum behandelt wird, gegen eine etwaige Zustimmung der Regierung zu einer solchen „negativen Wohnsitzauflage“.
Der Freistaat wird aufgefordert, stattdessen der Universitätsstadt Freiberg die nötige Unterstützung zu gewähren, damit sie die Aufgaben der Integration langfristig erfüllen kann. Ein landesweites Unterbringungskonzept soll für eine dezentrale Unterbringung in allen kreisangehörigen Kommunen sorgen, auch in Mittelsachsen. Der Sächsische Ausländerbeauftragte soll diese Anliegen unterstützen.
Dr. Jana Pinka, Freiberger Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, erklärt:
„Der SPD-Oberbürgermeister Krüger handelt offenbar unter dem Druck seines Verwaltungsdezernenten Jörg Woidniok (CDU) – der als Kreistagsfraktionschef der CDU mitverantwortlich dafür ist, dass der Landkreis Mittelsachsen seit Jahren die dezentrale Unterbringung schleifen lässt. Ich würde mich für meine Heimatstadt schämen, wenn sie sich nun vor den Problemen wegducken würde, anstatt sie entschlossen anzupacken. Dass sie dafür mehr Unterstützung vom Freistaat braucht, steht außer Frage.“
Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik, fügt hinzu:
„Es gibt nach unserer Auffassung keine rechtliche Grundlage dafür, eine solche negative Wohnsitzauflage pauschal und ohne Ansehen des Einzelfalls zu erlassen. Damit ginge faktisch eine flächendeckende Zuzugsbeschränkung für geflüchtete Menschen einher. Das wäre vielleicht das Herangehen von Donald Trump, unseres sollte es nicht sein.
Wohlgemerkt: In Freiberg wird darüber diskutiert, ob anerkannte Geflüchtete weiter in die Stadt ziehen dürfen. Diese Menschen haben also eine Bleibeperspektive. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Aufnahmestopp in Cottbus, der Menschen im laufenden Asylverfahren betrifft. Es wäre eine Bankrotterklärung, wenn die Stadt Freiberg ein Zuzugsverbot beantragen würde. Solche Maßnahmen schränken in unverhältnismäßiger Weise Freiheitsrechte ein. Die Stadt sollte stattdessen die Integration vorantreiben – der Freistaat muss dafür genug finanzielle, organisatorische und personelle Unterstützung gewähren. Die Linksfraktion wird in Kürze ein Integrationsgesetz vorlegen, das verbindliche Strukturen dafür vorschlägt.“
PM 30. Januar 2018