Heute fand im Rahmen der Sitzung des Landtags-Innenausschusses eine Sachverständigen-Anhörung zum Migrant*innen-Teilhabefördergesetz (Parlaments-Drucksache 6/13768) der Linksfraktion statt. Mein Resümee zu den Ergebnissen:
Die Fraktion hatte diesen Gesetzentwurf bereits im Juni 2018 vorgelegt und im Rahmen von mehreren Veranstaltungen intensiv mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Vertreter*innen kommunaler Verwaltungen diskutiert. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen bewertete die Gesetzesinitiative im Rahmen der Anhörung als notwendig und inhaltlich gelungen. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Nicht nur durch Fluchtmigration ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den vergangenen Jahren gestiegen, sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft.
Trotz Fortschritten seien Möglichkeiten der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen noch nicht ausreichend sichergestellt, stellte unter anderem Hendrik Kreuzberg, Fachreferent für Migration des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen, zutreffend fest.
Es braucht für diese Menschen zum einen Schutz vor Diskriminierung, konkrete Förderung von Bildungswegen oder auf dem Weg in den Arbeitsmarkt, zum anderen auch verbindliche Möglichkeiten und Strukturen der politischen Partizipation. Dazu bedarf es in Sachsen einer verbindlichen Rechtsgrundlage und Finanzierung von teilhabefördernden Strukturen. Dies leistet unser Gesetzesentwurf, indem er alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung in Sachsen interkulturell öffnen und Menschen mit Migrationshintergrund in Gremien beteiligen will. Zudem ist die Schaffung eines Landesrates für Integrations- und Migrationsmaßnahmen sowie von Kommunalen Migrationsbeiräten und Kommunalen Integrationszentren vorgesehen. Das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten soll zum Migrationsbeauftragten aufgewertet werden.
Gelobt wurden von einigen Sachverständigen u.a. auch die Finanzierungsregelungen im LINKE-Gesetzesentwurfes. Die durch Schaffung von neuen Strukturen entstehenden Kosten sollen die Kommunen vollumfänglich erstattet bekommen. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Kommunalen Integrationspauschale in Höhe von 50 Millionen Euro im Jahr vor. Wir schaffen mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für stabile Förderung von Integrationsmaßnahmen von freien Trägern sowie Migrant*innen-Selbstorganisationen.
Sachsen braucht ein Integrationsgesetz. Dies empfiehlt auch das von der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration in Auftrag gegebene Gutachten des Zentrum für Integrationsstudien an der TU Dresden. Zwei Mitautor*innen, Herr Dr. Angeli und Frau Dr. Mrozek, waren auch als Sachverständige geladen.
Wir hoffen auf breite Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf im Landtag.
PM 28. März 2019