Wir wollen mit dem Landeshaushalt mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum schaffen!

Aktuell laufen die Haushaltsverhandlungen in Sachsen. Im Bereich Wohnen setzen wir als Linksfraktion einen Schwerpunkt:

„Der Freistaat muss in der Wohnungspolitik vorangehen, damit Menschen aus allen sozialen Schichten eine bezahlbare Bleibe finden. Sachsen ist ein Land der Mieterinnen und Mieter: Zwei Drittel der Bevölkerung wohnen zur Miete. Vor allem in den Ballungsräumen und den umliegenden Landkreisen steigen die Mieten unaufhörlich, während die Einkommen viel langsamer wachsen. Unsere Hauptforderung im Bereich Wohnungspolitik lautet daher, die Förderprogramme für den sozialen und barrierefreien Wohnungsbau aufzustocken.

Erst seit 2017 wird der Bau von Sozialwohnungen in Sachsen wieder gefördert – seitdem sind reichlich 2.000 Wohnungen entstanden. Gebraucht wird ein Vielfaches, mindestens 11.095 Wohneinheiten müssten hinzukommen (Drucksache 8/1549). Wir wollen daher die Förderung um 25 Millionen Euro pro Jahr auf dann knapp 130 Millionen im Jahr 2025 und reichlich 180 Millionen im Jahr 2026 erhöhen. Es ist dringlich, in die soziale Infrastruktur zu investieren – sonst wachsen die Ausgaben für Wohngeld und ,Kosten der Unterkunft‘ weiter. Mit letzteren subventioniert der Staat auch hohe Mieten der privaten Wohnungskonzerne!

Wir wollen zudem die massive Kürzung bei der Schaffung barrierefreien Wohnraums verhindern. Die Minderheitsregierung will die Förderrichtlinie Wohnraumanpassung mit weniger als einer Million Euro versehen, bisher stand das Fünfzehnfache zur Verfügung. Wir wollen auf das bisherige Niveau aufstocken. Auch für Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit muss genug Geld da sein.

Außerdem schlagen wir vor, einen Entschuldungsfonds für die kommunalen Wohnungsunternehmen einzurichten und ihn mit jährlich 25 Millionen Euro zu füllen. Viele dieser Unternehmen tragen noch heute finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund des Einigungsvertrages gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über, statt sie – wie in anderen Branchen geschehen – zu streichen. Diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft betragen insgesamt 445 Millionen Euro. Die Tilgung muss aus den Mieteinnahmen erfolgen. Das verhindert Investitionen und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass weitere Wohnungsbestände privatisiert werden. Daher soll Sachsen den kommunalen Unternehmen nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns beispringen.“

PM 09. Juni 2025

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