Ich kommentiere die Antworten des Innenministeriums auf ihre Kleine Anfragen „Interkulturelle Öffnung der Sächsischen Polizei“ (Drucksache 7/5041) sowie „Vorbeugung von Racial Profiling bei der Sächsischen Polizei 2020“ (Drucksache 7/5455):
Fast ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod von George Floyd und Fällen der Ausübung rechtswidrigen Racial Profilings durch Polizeibedienstete auch in Deutschland hat der entlassungsreife Innenminister Roland Wöller noch immer kein Konzept gegen Racial Profiling im Polizeidienst entwickelt. Zur Maßnahmen der Staatsregierung gegen Racial Profiling vermag er nichts zu berichten, außer wie schon im Juli 2020 anzumerken, dass ,alle Grundrechte in Bezug auf die vorzunehmende Amtshandlung anlassbezogen immer in der Wirkung ihrer Gesamtheit zu beachten‘ seien. Das Problem Racial Profiling wird damit unter den Teppich gekehrt.
2020 gab es lediglich fünf Dienstaufsichtsbeschwerden und vier Beschwerden bei der ,Unabhängigen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP)‘ wegen Diskriminierung aufgrund der vermeintlichen ethnischen Herkunft, die allesamt durch die Polizei als unbegründet eingestuft wurden, sowie eine Klage, die noch am Verwaltungsgericht Dresden anhängig ist. Diese absurd niedrigen Zahlen sprechen jedoch nicht für die vermeintliche Unfehlbarkeit polizeilicher Arbeit, sondern dafür, dass viele Betroffene eine diesbezügliche Beschwerde bei der Polizei von vornherein als sinnlos einschätzen. Eine Kontrollbescheinigungspflicht bei anlasslosen Personenkontrollen wäre ein sinnvolles Instrument, weil sie die Schwelle für unrechtmäßige Kontrollen heraufsetzt und den Betroffenen Rechtsmittel erleichtert. Ihre Einführung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen – aber Wöller kann nicht einmal einen groben Zeitraum für deren Einführung angeben.
Sachsen liegt zudem bei der interkulturellen Öffnung der Polizei weiter hinter fast allen Bundesländern zurück. Es sind noch immer keine Maßnahmen geplant, um mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in den Polizeidienst zu bringen.
Es ist nicht zu erwarten, dass die CDU gegen rassistische Diskriminierung vorgeht. Also müssen die Koalitionspartner endlich Druck machen, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kontrollbescheinigungen bei anlasslosen Personenkontrollen umzusetzen. Darüber hinaus braucht es Dienstanweisungen gegen Racial Profiling, die Einführung einer vom Innenministerium unabhängigen und nur dem Landtag verantwortlichen Ombudsstelle für Beschwerden, ferner eine Kampagne für interkulturelle Vielfalt in der Polizei sowie mehr Geld für Fortbildungsmaßnahmen in interkultureller Kompetenz. Dass diese dringend nötig sind, zeigen auch die gewaltvollen Einsätze gegen Migrant*innen in Chemnitz im April 2020 und im Februar 2021.
PM 17. März 2021