Weitere Einschränkungen des Demonstrationsrechts können nicht der richtige Umgang mit Corona-Leugner*innen und Initiativen wie Querdenken sein. Doch genau das plant die Landesregierung, um nun nach dem selbst verantworteten Desaster vom 7.11. in Leipzig die Handlungsfähigkeit des Staates zu beweisen. Das ist ein weiterer Skandal, denn so will Pannenminister Wöller und seine Regierungs-CDU ganz offensichtlich von der kritischen Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten ablenken und auch diese Krise ganz typisch sächsisch aussitzen – wiedermal zu Lasten der kritischen Öffentlichkeit.
Mein Statement:
Nach der neuen Regelung sollen „unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig sein, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden
kann.“
Dass Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz auch in Zeiten der Corona-Pandemie überhaupt erlaubt sind, ist Resultat der Proteste von Zivilgesellschaft und kritischer Juristi*innen. Während des Lockdowns im März und April 2020 war das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit komplett ausgesetzt.
Ich selbst habe wenig Verständnis, dass Versammlungen in der Corona Schutz-Verordnung auf stationäre Kundgebungen reduziert sind. Dass die sächsische Regierung nun auch noch die Teilnehmer*innenzahl begrenzen will, führt das Grundrecht weiter ad absurdum. Natürlich braucht es eine kluge Abwägung zwischen dem Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit und dem Versammlungsrecht. Die Versammlungen, an denen ich teilgenommen oder die ich angemeldet habe, zeichneten sich jedoch dadurch aus, dass Teilnehmer*innen und Organisator*innen sehr
verantwortungsvoll mit den Hygieneauflagen umgegangen sind und auch Hinweise der Behörden sehr ernst genommen haben.
Dass jetzt aufgrund der angekündigten und zu erwartenden massenhaften Verstöße von Corona-Leugnern bei der Versammlung am 7.11.20 das Grundrecht für alle eingeschränkt wird, ist nicht nur Wasser auf die Mühlen derer, die die Hygieneauflagen gezielt missachten und Schutzmaßnahmen absurderweise als staatliche Zwangseingriffe bezeichnen. Damit werden auch die bestraft, die die Hygieneregeln achten.
Gegen Demokratiefeinde kommt man nicht mit der Einschränkung der Demokratie an. Ich hoffe, dass sich Veranstalter*innen von Versammlungen juristisch gegen die neuen Regelung der sächsischen Regierung wehren werden.“
Betroffene der neuen Regelungen, die sich wehren möchten, können sich gern an das Abgeordneten- und Projektebüro inXXnet wenden. Wir vermitteln auch Kontakt zu erfahrenen Jurist*innen.
Bildquelle: https://versammlungsrecht.org