Urteil zu Einsatzkosten bei Fußballspielen: Das Schaffen von Sicherheit darf nicht privatisiert werden, Fanarbeit stärken!

Mein Statement zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bundesligaklubs für Einsatzkosten der Polizei bei Hochrisikospielen herangezogen werden dürfen:

„Im und mit Fußball wird viel Geld verdient, die großen Vereine schieben Millionen für teure Spieler hin und her. Daher scheint es landläufig angemessen zu sein, sie an den Einsatzkosten der Polizei zu beteiligen, anstatt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein zahlen zu lassen. Es kommt aber auf die Details an. Das Urteil kann auch kleine Vereine in unteren Ligen treffen, die nicht annähernd zahlungskräftig genug sind, um solche Rechnungen zu begleichen. Alle Vereine würden Mehrkosten über höhere Ticketpreise an die Fans weitergeben. Insgesamt ist das Urteil kein Grund zur Freude, sondern ein Arbeitsauftrag: Was als Hochrisikospiel gilt, muss rechtssicher definiert werden, um Willkür zu vermeiden.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Dazu gehören Konzerte, Demonstrationen und auch Sportgroßveranstaltungen. Im Stadion ist der jeweilige Heimclub für die Sicherheit zuständig: Er muss die Stadionordnung umsetzen, Einlasskontrollen durchführen sowie Sicherheit- und Ordnungsdienste während des Spiels bereitstellen. Ein Großteil der Straftaten im Zusammenhang mit bestimmten Fußballspielen wird auf den An- und Abreisewegen verübt – dafür ist die Polizei zuständig, die im öffentlichen Raum Straftaten verfolgen muss. Das Schaffen von Sicherheit darf nicht privatisiert werden. Der beste Weg, Gewaltausbrüche zu vermeiden, führt über die Fanarbeit.

Fußball schafft Zusammenhalt – er bringt Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebensentwürfen zusammen. Wir als Linke setzen uns für die Stärkung der Fußballfanprojekte ein, die an einer demokratischen, friedlichen Fankultur arbeiten.

PM 14. Januar 2025

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