Tötung eines Mannes 2018 in Aue gilt nicht mehr als rechtsmotivierte Straftat – Weder nachvollziehbar noch fachlich haltbar!

Die folterähnliche Tötung eines Mannes in Aue am 17. April 2018 wird nicht länger als rechtsmotivierte Straftat anerkannt. Das ist das Ergebnis meiner Kleinen Anfragen (Drucksachen 8/920, 8/1829). Der Fall war zuvor aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers, des damals 27-jährigen Christopher W., als Hasskriminalität bewertet worden (Drucksache 6/17289).

Diese Einschätzung werde nach Angaben des zuständigen Innenministers Armin Schuster (CDU) jedoch nicht aufrechterhalten. Grund sei ein etliche Jahre später durchgeführter „Abgleich mit der Justiz“ mit dem Ergebnis, dass „in der diesbezüglichen Hauptverhandlung und Urteilsbegründung des Gerichts eine politische Tatmotivation nicht festgestellt wurde“. Mein Kommentar:

„Ich halte diese Entscheidung für irritierend und nicht ansatzweise nachvollziehbar. Fakt ist: Das Landgericht Chemnitz hat die drei Täter 2019 zu Freiheitsstrafen von bis zu 14 Jahren verurteilt – ohne irgendein Tatmotiv festzustellen oder auszuschließen. In den Urteilsgründen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Täter bereits bekannt waren, unter anderem wegen rechtsmotivierter Delikte. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass das Opfer im Vorfeld der Tat den Repressalien und Schikanen der Angeklagten ausgesetzt war – wegen seiner Homosexualität. So habe einer der Angeklagten, als er zuvor von der Homosexualität des Geschädigten erfahren hatte, dies ,ekelhaft‘ genannt – nur drei Tage vor der Tat. Medienrecherchen zufolge hatte sich derselbe Täter ein Neonazi-Symbol tätowieren lassen. Er hörte am Tattag Musik bekannter Rechtsrockbands. Während der Urteilsverkündung trug er Kleidung einer einschlägigen Szene-Marke.

Vor dem Hintergrund des Falles und des Urteils erscheint mir die Entscheidung, hier weder von einer rechtsmotivierten noch von einer homofeindlichen Tat auszugehen, als komplett willkürliche Erfindung. Auch fachlich ist die Entscheidung nicht haltbar: Bei der Einschätzung, ob eine politische Tatmotivation vorliegt, zählen Ermittlungs-Erkenntnisse. Auf eine justizielle Entscheidung kommt es hingegen nicht an, zumal nur die wenigsten Straftaten überhaupt zu einem Urteil führen.“

PM 07. April 2025

Bildquelle: https://www.raa-sachsen.de/support/

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