Heute hat der Bundesrat über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Mein Statement dazu
Die Thüringer Landesregierung hält Wort und stellt sich der geplanten Massenausspähung konsequent entgegen. Ähnliche Konsequenz ist aus Sachsen trotz entsprechender Positionierung der SPD nicht zu vernehmen. Obwohl deren hiesige Partei und Landtagsfraktion vollmundig im April 2015 verkündete, dass sie sich dem erneuten Versuch der verdachtsunabhängigen Ausspähung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger entgegenstellen werde.
Die vermeintlich „grundrechtsschonende“ Variante der Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizminister Heiko Maas ist nicht mehr als alter Wein in neuen Schläuchen. Vorratsdatenspeicherung bleibt eben Vorratsdatenspeicherung. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Zahlreiche NGOs, JuristInnen und NetzaktivistInnen melden ihren berechtigten Protest an, der Verein Digitalcourage plant eine Verfassungsbeschwerde.
DIE LINKE wird alles tun um die Grundrechte gegen ihren erneuten Angriff zu verteidigen.
Thüringen macht es vor. Im dortigen Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass auch rechtliche Schritte gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ergriffen werden.
PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 6. November 2015
Mein Statement, dagegen sollte geklagt werden. Der EuGH oder das BfVG werden das Gesetz bestimmt ordnungsgemäß anpassen!
Das Gute daran: Klagen kostet nichts und jeder darf eine Beschwerde einlegen :-D